Bad Laasphe. „Ich warte immer noch auf meinen Lohn“, so die Ex-Mitarbeiterin eines Laaspher Restaurants. Ihr Chef ist im Dezember 2022 einfach abgehauen.

Iris Köttgen kann es immer noch nicht fassen: Ihr Ex-Chef, ein ehemaliger Restaurantbetreiber in Bad Laasphe, hat sich von heute auf morgen aus dem Staub gemacht. „Es hieß, er sei weg und keiner von uns bräuchte mehr zur Arbeit kommen!“ Für die Mitarbeiter ein Schock. Mitarbeiter wie Iris Köttgen, die bis heute sowohl auf ihren Lohn als auch auf die Kündigung wartet – vergebens.

Es ist Mitte Dezember des vergangen Jahres. Die Bad Laaspherin befindet sich nach der Totgeburt ihres Sohnes noch in Mutterschutz, als sie plötzlich von ihren damaligen Kollegen eine Nachricht bekommt. „Man teilte uns mit, dass der Chef verschwunden ist. Keiner wusste, wo er ist“, sagt sie. Statt dem Essen packte er lieber seine Koffer, verließ die Stadt und ließ sowohl seinen Betrieb wie auch seine Mitarbeiter im Stich – ohne Kündigung und ohne Lohn. „Eigentlich bin ich noch angestellt“, so Köttgen.

Anwalt hinzugezogen

Die Bad Laaspherin holte sich Rat bei einem Anwalt, um zumindest den nicht gezahlten Lohn einzuklagen. Kein Einzelfall – wie Rechtsanwalt Christian Loh aus Bad Berleburg auf Nachfrage der Redaktion verrät. Unter anderem ist er Experte in Sachen Beratung und Prozessführung in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen und vertraglichen Angelegenheiten sowie auch im Bereich Arbeitsrecht. „Leider kommt es in der Vergangenheit immer wieder vor, das Löhne nicht gezahlt werden. Die Zahl hat in den vergangenen Jahren zugenommen“, sagt er.

Dabei ist die pünktliche Zahlung des Gehalts die Hauptpflicht jedes Arbeitgebers. Schon ab einem Tag Verspätung ist er in Zahlungsverzug. Sollte der Lohn nicht gezahlt werden, können Arbeitnehmer ihren Chef daraufhin eine Abmahnung zukommen lassen, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat. Auch eine Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung und die Verweigerung der Arbeitsleistung sind mögliche Maßnahmen, von denen ein Arbeitnehmer in diesem Fall Gebrauch machen kann – ebenso wie das Einreichen einer Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht sowie eine fristlose Kündigung mit Schadensersatzanspruch.

Gastwirt erscheint nicht zum Prozess

Im Februar dieses Jahres war es dann soweit: Der Sachverhalt landete vor dem Arbeitsgericht in Siegen. Doch der ehemalige Gastronom aus Bad Laasphe blieb der Verhandlung fern. Daher verhängte das Gericht ein Versäumnisurteil gegen den Mann. Heißt: Es wurde in seiner Abwesenheit ein Urteil gesprochen. Binnen einer Woche hätte er Einspruch einlegen können – das aber tat er nicht. „Er wurde verurteilt und müsste nun eigentlich zahlen“, so Köttgen.

Gesehen hat sie von dem Geld bisher allerdings nichts. Denn es gibt ein Problem: „Der Herr hat weder seinen Betrieb abgemeldet, noch hat er einen Insolvenzantrag gestellt.“ Zur Erklärung: Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann. „In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld)“, wird es in verschiedenen Internetforen erklärt. Das aber ist nicht der Fall. Stattdessen müsste das Geld, beziehungsweise der Wertersatz, durch den Gerichtsvollzieher eingezogen werden. „Doch der muss ihn erstmal ausfindig machen. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass er nicht mehr in Deutschland lebt“, so Loh.

Eine Vermutung, die uns eine weitere Quelle, die namentlich nicht erwähnt werden möchte, am Telefon bestätigte: „Der ist längst im Ausland!“ Seinen genauen Aufenthaltsort konnte man unserer Redaktion jedoch nicht verraten. Und auch weitere Versuche, den ehemaligen Gastronom ausfindig zu machen, beziehungsweise via Telefon zu erreichen, um ihn mit den Vorwürfen zu konfrontieren, scheiterten. Was die ausstehenden Zahlungen betrifft – „da habe ich nicht mehr viel Hoffnung“, so Iris Köttgen.