Siegen-Wittgenstein. Seit September könnten Kriegsflüchtlinge ohne ukrainischen Pass in eine Duldung fallen – darauf macht Pro Asyl aufmerksam. Die Lage im Kreis.
Seit einem halben Jahr wütet der Krieg in der Ukraine bereits. Täglich werden erschütternde Bilder veröffentlicht. Gemäß einer Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden bis zum 21. August mehr als 967.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland erfasst, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Doch seit September könnten Kriegsflüchtlinge ohne ukrainischen Pass in eine Duldung fallen – und damit Gefahr laufen, abgeschoben zu werden. Darauf machen Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte aufmerksam.
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) mitteilt, haben laut Bundesinnenministerium 97 Prozent der aus der Ukraine nach Deutschland geflohenen Menschen zwar einen ukrainischen Pass und damit die Sicherheit des vorübergehenden Schutzes – etwa drei Prozent jedoch nicht. Und im Kreis?
560 geduldete Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein
„Uns sind keine Fälle von Ukrainerinnen oder Ukrainern bekannt, die eine Duldung bräuchten. Wenn die entsprechenden Personen keinen Pass haben, können sie beim Konsulat eine Bescheinigung ausstellen lassen. Außerdem kann sich mit einer ID-Card ausgewiesen werden, die von vielen Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt wird. Sowohl auf Basis einer Bescheinigung aus dem Konsulat als auch auf Basis der ID-Card kann ein Aufenthaltstitel ausgestellt werden“, teilt der Kreis Siegen-Wittgenstein auf Nachfrage mit.
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Zum Stichtag 31. Mai 2022 lebten 560 geduldete Menschen in Siegen-Wittgenstein. „Aus welchen Ländern sie kommen wird statistisch nicht erfasst.“ Personen, die im Besitz einer Duldung sind, stammen unter anderem aus dem Irak, aus Nigeria, der Russischen Föderation, Guinea, Aserbaidschan, Afghanistan, Tadschikistan, Iran, Libanon, Georgien, Sri Lanka, Serbien, Türkei und Algerien.