Siegen-Wittgenstein. Wer draußen arbeitet, muss jetzt besonders aufpassen. Wir haben hier Tipps wie man mit Hitze und Sonne umgeht und was Arbeitgeber machen müssen.

Vom Gerüstbauer bis zur Landschaftsgärtnerin: Menschen, die im Kreis Siegen-Wittgenstein unter freiem Himmel arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko, durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden. Darauf macht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam – und appelliert an Beschäftigte, sich ausreichend zu schützen. „Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen“, sagt IG-BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft.

Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich.

In der Bau- und Agrarwirtschaft müssten „Draußen-Jobber“ besonders aufpassen. Beide Branchen beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur allein im Kreis Siegen-Wittgenstein derzeit rund 4100 Menschen. Die Gewerkschaft rät zu einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. Auch regelmäßiges Wassertrinken sei ein Muss: „Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zum Job wie Mörtel und Maurerkelle“, so Kreft.

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Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten: Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden. Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. „Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt“, so Kreft. Der Vorsitzende der IG BAU Westfalen Mitte-Süd verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist. „Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich.“

2600 Hautkrebsverdachtsfälle

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs. Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert Kreft: „Selbst wenn das Haus schnell fertig werden soll – bei Temperaturen um die 30 Grad kann die Mittagspause auch einmal länger dauern.“

Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine „Outdoor-Arbeit“ zulasse, zum Beispiel bei Sturm und Starkregen im Dachdeckerhandwerk. Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das „Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst“ liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt.

Weitere Infos finden Beschäftigte der Branche – neben einem Ausfallgeldrechner – bei den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks im Netz unter: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgel