Wittgenstein. Anfang April sind viele Maßnahmen zum Schutz vor Corona in NRW gefallen. Auch in den Wittgensteiner Kirchen gibt es Änderungen.
Fast alle Corona-Maßnahmen sind seit dem 3. April in NRW gefallen, Masken und Testnachweise werden nicht mehr pauschal verpflichtend eingefordert. Auch in den Wittgensteiner Kirchen fallen Zugangsbeschränkungen – die Vorsicht bleibt aber.
Kein 3G mehr, aber Empfehlungen zum Schutz der eigenen Person und anderer: Das gilt nun laut Pfarrer Stefan Berkenkopf für Besucher der Gottesdienste des Pastoralverbunds Wittgenstein. So wird Kirchgängern empfohlen, Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten sowie beim Singen eine Schutzmaske zu tragen.
Orientierung am Erzbistum Paderborn
Es wird ebenfalls geraten, eine Maske dann zu tragen, wenn Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, nicht eingehalten werden können. Der Pastoralverbund Wittgenstein orientiert sich am Erzbistum Paderborn. Demnach gilt im gesamten Erzbistum die generelle Empfehlung, die sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich zu beachten. So werde auch angeregt, dass Kommunionspender sich die Hände desinfizieren, bevor die Kommunion dargereicht wird. Die Weihwasserbecken sollen, beginnend mit der Osternacht, wieder befüllt werden, auf eine gute Durchlüftung der Kirchen sei weiter zu achten.
Blick zur Landeskirche
Die Evangelische Kirche in Wittgenstein orientiert sich an den Vorgaben bzw Empfehlungen der Landeskirche. Das bedeutet: „Mit Blick auf die grundlegend veränderten rechtlichen Bedingungen und die ebenso veränderte Entwicklung des Infektionsgeschehens (siehe oben) wird den Gemeinden empfohlen, bei Gottesdiensten und Versammlungen zur Religionsausübung auf Zugangsbeschränkungen und -kontrollen auf der Grundlage des Immunitäts- oder Teststatus zu verzichten (Entfall 3G oder 2G-Regeln). Gleichwohl wird weiterhin empfohlen, auf hinreichende Abstände zwischen den Besuchenden zu achten und ihnen das durchgehende Tragen von Mund-/Nasenschutz, nach Möglichkeit FFP2-Masken, nahezulegen.
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„Zudem sollen die bekannten Hygienemaßnahmen (Möglichkeiten zur Händedesinfektion etc.) eingehalten werden. Wo immer möglich, sind Gottesdienst- und Versammlungsräume regelmäßig und gründlich zu lüften“, teilt die Landeskirche mit. Es könne aber in den kirchlichen Zusammenhängen in Wittgenstein Situationen geben, etwa in der Kirchenkreis-Jugendarbeit, dass doch noch getestet werden müsse – etwa, um dann die Masken-Vorsichtsmaßnahme zu umgehen, lässt der Kirchenkreis verlauten.