Schameder/Bad Berleburg. 25-Jähriger wehrt sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid über 80 Euro. Der Mann soll in Schameder auf der B62 zu schnell gefahren sein.

Bußgeldverfahren kommen kommen insbesondere bei Verstößen im Straßenverkehr zum Einsatz. Nachdem ein Betroffener einen Bußgeldbescheid erhält, hat dieser die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. So tat es auch ein 25-jähriger Wendener. Deswegen musste er nun im Amtsgericht Bad Berleburg vorstellig werden.

Lesen Sie auch:

Das soll passiert sein

In einem Bußgeldbescheid von Oktober 2021 wird dem jungen Mann vorgeworfen, in Schameder zu schnell mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein. Dabei soll er in einer 50er Zone 72 km/h gefahren sein. Für diese Ordnungswidrigkeit sollte der Wendener eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro bezahlen. Außerdem drohte ihm ein Punkt in Flensburg.

Rechtsanwalt nimmt Fotobeweis auseinander

Laut Matthias Siegert-Paar, dem Anwalt des Beschuldigten, sei das Messfoto unkenntlich. Der betroffene 25-Jährige sei auf diesem nicht identifizierbar: Ein Turban verdecke die wesentlichen Gesichtszüge und auch Nase und Mund des Fahrers seien durch einfallendes Licht weitestgehend nicht erkennbar. Der Vorwurf des zu schnellen Fahrens könne seinem Klienten demnach nicht zur Last gelegt werden. Siegert-Paar gibt an, dass es in dem Einspruch insbesondere darum gehe, den arbeitslosen Wendener finanziell zu entlasten und auch eine Punkte-Eintragung in Flensburg zu umgehen.

Richter Torsten Hoffmann bewertete die Beweiskraft des Blitzerfotos letztlich als nicht eindeutig aussagekräftig und stellte das Verfahren gegen den jungen Mann ein. Nur ein anthropologisches Gutachten hätte in diesem Fall Aufschluss geben können.