Bad Berleburg. Die Erweiterung ist nicht unumstritten. Anlieger monierten die Informationspolitik. Der NABU) kritisiert Gefahren für die Umwelt. Aber sie kommt.
Mit einer einstimmigen Entscheidung hat der Bauausschuss Bad Berleburg am Dienstagabend Baurecht für die Erweiterung der Raiffeisengenossenschaft Wittgenstein-Hallenberg in Raumland geschaffen. Der Ausschuss votierte zunächst für eine Änderung des Flächennutzungsplanes und dann für einen neuen Bebauungsplan für das „Industriegebiet Berghausen-Raumland“.
Die Erweiterung ist nicht unumstritten. Anlieger monierten die Informationspolitik im Prozess. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisiert Gefahren für die Umwelt und mangelnden Hochwasserschutz und es wurde Kritik an der vollständigen Veräußerung von Bahnflächen an die Genossenschaft laut. Dadurch sei der Bahnhaltepunkt Raumland-Markhausen nur noch über die Flächen der Genossenschaft erreichbar und es fehlten Stellplätze für P+R-Kunden der Bahn.
Bahnhaltestelle bleibt erreichbar
Auf Nachfrage erläutert Tobias Feige von der Stadt Bad Berleburg dazu: „Die Zuwegung ist durch ein entsprechend vertraglich festgelegtes öffentliches Nutzungsrecht weiterhin vorhanden. Damit kommen Bahnkunden auch weiterhin problemlos an den Bahnsteig in Raumland. Weiterer Flächenbedarf wurde seitens der Deutschen Bahn, die Grundstückseigentümerin war, im Rahmen der Vertragsverhandlungen nicht angemeldet.“
Für den Naturschutzbund ging es bei seiner Kritik im wesentlichen um die Erweiterung des Mineralöllagers um ein unterirdisches 100.000 Liter fassendes Lager der Raiffeisen, den Gewässer- und Hochwasserschutz. Auch wenn ein eigens verfasster „Umweltbericht“ viele der Sorgen des Nabu als unbegründet und das Erweiterungsprojekt insgesamt als unbedenklich einstuft: „Erhebliche baubedingte und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Zielarten und des Schutzzwecks bzw. der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes wurden ausgeschlossen“, heißt es zum Abschluss der Untersuchung.
Bedenken von Anwohnern
Auch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises und viele andere Träger öffentlicher Belange hatte keine Bedenken. Anders zwei Privatpersonen, die als direkte Anlieger oder zumindest mittelbare Nachbarn neben optischen Beeinträchtigungen auch Lärmbelästigungen oder h höhere Brandrisiken und Gefahren für die Natur fürchten.