Bad Laasphe. Der Großvater ist fast 90 und dement – das hat den 35-Jährigen aber nicht davon abgehalten, sich die 4500 Euro durch Betrug zu erschleichen.

Wenn man knapp bei Kasse ist, kann es schon mal vorkommen, dass man die Großeltern um eine kleine Finanzspritze bittet. Ein Mann aus Bad Laasphe hat dies jedoch auf die Spitze getrieben: Innerhalb von nur wenigen Jahren hat er sowohl seine Großeltern mütterlicher- als auch väterlicherseits um ihr Erspartes betrogen.

Für die erste Tat wurde er vor fünf Jahren verurteilt, am Freitag saß er wegen dergleichen Tat – diesmal zum Nachteil des anderen Großelternpaares – erneut auf der Anklagebank und zeigte sich reuig. Eine Geldstrafe kam aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Richters aber nicht mehr in Frage.

Gefälschte Überweisung eingereicht

Sein Großvater ist fast 90 Jahre alt und dement – Einfluss hatte dies aber nicht auf die Entscheidung des 35-Jährigen, als er zwei Überweisungsträger mit der IBAN des Kontos seiner Großeltern zu seinen Gunsten ausstellte und bei seinem Geldinstitut einreichte. Insgesamt 4500 Euro erschlich er sich auf diese Weise, um aus der Privatinsolvenz heraus zu kommen.

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„Ja, das habe ich gemacht. Das war der größte Unsinn überhaupt. Ich wollte niemanden damit schädigen. Aber die Ereignisse haben sich bei mir einfach überschlagen“, legte der 35-Jährige ein volles und reumütiges Geständnis auf der Anklagebank des Bad Berleburger Amtsgerichtes ab. Er war in die Privatinsolvenz geraten, die Lebensgefährtin hatte gerade ein Kind bekommen und konnte deshalb nicht arbeiten gehen – das Geld wurde knapp. Miete, Lebenshaltungskosten und Unterhalt für sein ältestes Kind passten bald nicht mehr ins Budget.

Bereits zum zweiten Mal zu dieser Masche gegriffen

Mit seinen Großeltern darüber reden und auf diesem Weg um Hilfe bitten, wollte er aber nicht: „Da sind gewisse Scheuklappen, wenn man noch mit 35 Jahren um Hilfe bitten muss. Dann sollte man eigentlich alleine klar kommen und nicht auf die Hilfe von anderen angewiesen sein.“ Von seinem Großvater wären in diesem Fall wohl auch Vorwürfe gekommen, mutmaßte der Angeklagte.

Bedenklich sei, so waren sich Staatsanwaltschaft und Richter Torsten Hoffmann einig, dass es bereits das zweite Mal war, dass der Angeklagte in finanzieller Notlage zu genau diesem Mittel gegriffen hat und durch Urkundenfälschung seine Großeltern um Geld betrogen hat. Zuletzt war er wegen seiner Spielsucht in eine finanzielle Schieflage geraten. „Ich habe viel gezockt, vor allem mit Sportwetten. Ich wollte da nicht wieder reinrutschen“, erklärte er den erneuten Betrugsfall.

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„Ich war deshalb lange Zeit in Therapie, hatte regelmäßige Termine bei der Diakonie, damit ich nicht noch mal dazu komme, 10.000 Euro in drei Wochen zu verzocken.“ Verzockt hatte er sich jedoch auch mit dem Betrug an seinen Großeltern – die Staatsanwaltschaft plädierte nämlich auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, auf Bewährung.

Geldstrafe nicht mehr ausreichend

Eine Geldstrafe sei in dem Fall weder sinnvoll noch ausreichend: „Das Geständnis wirkt strafmildernd – ganz besonders schwer wiegt jedoch die Tatsache, dass der Betrug zum Nachteil ihrer eigenen Familie ausfiel. Da eine demenzkranke Person betroffen ist, muss man bei dieser Tat schon von einer ganz großen Unanständigkeit sprechen.“

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Da er diese Tat genauso bereits schon einmal begangen hatte, bestünde durchaus auch die Möglichkeit, dass es diesmal nicht das letzte Mal gewesen sei, so der Staatsanwalt. „Da bedarf es einer Strafe, die den Angeklagten nachhaltig beeindruckt.“ Richter Torsten Hoffmann kam der Empfehlung der Staatsanwaltschaft nach.

Angeklagter muss ausführliche Entschuldigung schreiben

Zusätzlich ist der 35-Jährige verpflichtet, einen ausführlichen Entschuldigungsbrief – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, so Richter Hoffmann – an seine Großeltern zu schreiben. Bisher hatte er sich auf eine telefonische Entschuldigung beschränkt, wegen Corona. Das Urteil nahm er ohne Einsprüche an.

Das Geld haben die Großeltern bereits zurück bekommen – allerdings vom Geldinstitut. Der Angeklagte ist aktuell nicht in der Lage, dies selbst auszugleichen.

Deshalb entschied Richter Torsten Hoffmann im Urteil auch die Einziehung von Wertersatz vom Angeklagten und folgte damit der Empfehlung des Staatsanwalts.