Erndtebrück. Modernes Wohnen in Erndtebrück kommt näher – das mit viel Spannung erwartete KoDorf nimmt jetzt seine nächste wichtige Hürde.
Der nächste Schritt für das prestigeträchtige Projekt KoDorf im Erndtebrücker Kernort ist getan – die Gemeindeverwaltung hat jetzt im Bauausschuss einen ersten Entwurf des Bebauungsplans für das ehemalige Gelände des Sägewerks vorgelegt. Dabei gibt es einige – vor allem baurechtliche – Besonderheiten.
„Das ist kein alltäglicher Bebauungsplan“, erklärte Andreas Dreisbach vom Fachbereich Bauen und Gemeindeentwicklung den Ausschussmitgliedern. Die Erschließung sei als gemischte Verkehrsfläche bzw. Parkfläche im oberen Bereich vorgesehen: „Es ist ein verkehrsberuhigter Bereich eingeplant. Einwohner können dann im vorderen Bereich parken. Der hintere Bereich sollte dann nach Möglichkeit nur fußläufig zu erreichen sein – Rettungswege wird es aber selbstverständlich geben“, erklärte Dreisbach.
Besonderheiten in der Planung
Eine Besonderheit sei, dass die gesamte Fläche ein einziges Grundstück ist: Es gebe hierbei die Möglichkeit, von einem Baugrundstück zu sprechen. „Das ist nicht zwangsläufig das Grundstück, wie es im Grundbuch steht. Wir würden es so machen, dass wir die Grundflächenzahl auf diese einzelnen Höfe beziehen würden“, so Dreisbach. Dies sei eine Problematik, die es in normalen Bebauungsplänen normalerweise nicht gebe.
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Eine weitere Besonderheit: die Festsetzung als Sonderbereich. „Hier haben wir die besondere Situation, dass die Nutzung nicht hundertprozentig klar ist sondern letztendlich aus der Gemeinschaft entsteht, die sich auf den Höfen ansiedeln wird – das ist alles sehr flexibel“, erklärte Dreisbach. Die Festsetzung als Sonderbereich biete die Rahmenbedingungen dafür, um sich auch baurechtlich abzusichern. „Im Detail werden wir noch Abstimmungen mit den Initiatoren vornehmen“, machte Dreisbach klar.
Dass die Abstimmung wichtig ist, betonte auch Bürgermeister Henning Gronau: „Wir werden das Ganze noch mit den entsprechenden Initiatoren abstimmen. Dabei können sich einige Dinge im Plan natürlich noch einmal verändern“, so Gronau. Aber ein zwischenzeitlicher Bericht über den aktuellen Sachstand sei der Verwaltung sehr wichtig gewesen. „Der nächste Schritt wäre dann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“, so Gronau.
Erndtebrück wird immer beliebter
„Wir stellen fest, dass durch die Medienberichte, die sich häufig mit dem Thema beschäftig haben, Erndtebrück besonders in 2020 an großer Beliebtheit gewonnen hat. Das hat sich in über 300 neu Zugezogenen gezeigt, Erndtebrück war dabei der Spitzenreiter in Südwestfalen. Darüber wurde viel berichtet und in dem Zuge eben auch über das Projekt. Von daher sind wir froh, dass wir jetzt planerisch an dem Punkt sind“, machte Gronau deutlich. „Die Kollegen im Rathaus haben sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Das KoDorf ist eine sehr zukunftsträchtige Form des Wohnens, dass wir gemeinsam mit den Initiatoren erarbeitet habe“, so der Bürgermeister.
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Wichtig bei dem Zuzug neuer Bürger sei laut Gronau vor allem, dass alle Segmente, die angeboten werden, betrachtet werden: „Ob das jetzt die Neubaugebiete zum Beispiel in der Roger-Drapie-Straße sind, die Bestandshäuser oder auch die neu gemachten Kuhlmannhäuser, die sich sehr großer Resonanz erfreuen, oder auch die bald entstehenden Wohnungen auf der Fläche des ehemaligen Soldatenheims – diese Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit spielt eine große Rolle dabei, dass sich neue Bürger hier ansiedeln wollen.“ Auch für die zahlreichen, tausenden Pendler, die täglich nach Erndtebrück zum Arbeiten kommen, könnten die verschiedenen Angebote ein Anreiz sein, sich in der Edergemeinde anzusiedeln.
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Geplant sind im KoDorf nach aktuellem Stand insgesamt sieben Höfe, die aus jeweils drei Häusern verschiedener Konzepte zusammengestellt werden – also 21 eingeschossige kleine Wohnhäuser. Der Lagerschuppen des Sägewerks soll erhalten bleiben, durch das Gebäude hindurch soll eine Art Unterführung. Auch ein Spielplatz ist vorgesehen. Die Grundrisse der Gebäude sind barrierefrei angelegt – besteht zum Beispiel bei einem der hinteren Gebäude der Bedarf für einen Behindertenparkplatz, zum Beispiel für einen Rollstuhlfahrer, solle dies in einem späteren Bedarfsplan festgehalten werden.