Aufgabe des Rangers wäre es u.a., die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überprüfen und schützenswerte Landschaftsteile zu erkennen.

Siegen-Wittgenstein. Der Kreis Siegen-Wittgenstein möchte künftig einen Natur- und Landschaftspfleger – also einen Ranger – beschäftigen. Er soll bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) angesiedelt werden. Das schlägt Landrat Andreas Müller jetzt vor. Der Umweltausschuss des Kreises wird am 2. Dezember erstmals darüber beraten. Die UNB betreut und überwacht 30 FFH- und über 120 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet mit einer Gesamtfläche von aktuell fast 14.000 Hektar. „Wir gehören nach den Einstufungen des Landes zu einem der drei ökologischen Hotspots in NRW. Siegen-Wittgenstein hat einen besonders hohen Anteil an schutzwürdigen und gefährdeten Lebensräumen“, erläutert Landrat Andreas Müller. „Dazu gehören neben den großflächigen Buchenwald-Schutzgebieten entlang des Rothaarkamms u.a. die überregional bekannte Trupbacher Heide bei Siegen, das Wetterbachtal in Burbach, die Ginsberger Heide in Hilchenbach, das Littfelder Grubengelände in Kreuztal und das Finkental in Bad Berleburg.“

Wegen der besonderen Bedeutung des Naturraums im Kreis hat das Land in Aussicht gestellt, die Ranger-Stelle zu fördern. Sie soll zunächst für drei Jahre eingerichtet werden, damit der Ranger und seine Aufgaben bekannt werden und Erfahrungen mit seinem Einsatz gesammelt werden können. Aufgabe des Rangers wäre es u.a., die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überprüfen, schützenswerte Landschaftsteile und Lebensgemeinschaften zu erkennen und zu erfassen bzw. Veränderungen zu dokumentieren oder naturverträgliche Maßnahmen zur Pflege von solchen Bereichen zu entwickeln.

Naturkundliche Führungen

Zugleich soll der Ranger auch Ansprechpartner für Erholungssuchende in den Schutzgebieten, Kontaktpartner für die Biologische Station Siegen-Wittgenstein und die Landbewirtschafter sein. Er soll Exkursionen und naturkundliche Führungen für Schulen (außerschulische Lernorte) und z.B. die Universität Siegen (Fachbereich Biologie und ihre Didaktik) durchführen. Zudem wäre es seine Aufgabe zu erfassen, was und wann Erholungssuchende in den Schutzgebieten machen und wo sie sie betreten und wieder verlassen. Auf dieser Basis soll der Ranger dann Vorschläge für die Besucherlenkung machen.

Die Kreisverwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft in jeder zweiten Sitzung über die Aktivitäten des Natur- und Landschaftspflegers – des Rangers – und die mit seiner Arbeit erzielten Wirkungen informiert wird. Im September 2024 soll dann ein umfassender Abschlussbericht vorgelegt werden, auf dessen Basis dann entschieden werden kann, ob die Stelle auf Dauer eingerichtet wird.