Wittgenstein. In einigen Städten wird der Impfstatus der Mitarbeiter abgefragt. Anders in Wittgenstein. Ein gutes Bild zur Impfquote ergibt sich hier anders.

Geimpft oder nicht? Eine Frage, die dieser Tage die Gemüter hochkochen lässt und große Gräben aufwirft – besonders dann, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten diese Frage stellt. In Hagen und Dortmund zum Beispiel wird das jetzt in der jeweiligen Verwaltung Mode: „Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig – solange es eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gibt – von ihren Arbeitgebern nach ihrem Immunisierungsstatuts gefragt werden dürfen“, macht die Stadt Hagen klar.

Auch die Stadt Menden hat nachgezogen und bei einem Teil ihrer Mitarbeiter den Impfstatus abgefragt – allerdings nur unter den städtischen Erzieherinnen und Erziehern und in Absprache mit dem Personalrat. Planen die Wittgensteiner Kommunen ebenso eine Abfrage ihrer Mitarbeiter? Die Lokalredaktion hat nachgefragt.

Wittgensteins Kommunen

„Das Fragerecht gilt nicht generell, sondern nur für bestimmte Einrichtungen, die im Paragrafen 36 im Infektionsschutzgesetz genannt sind. Im Übrigen gelten strenge datenschutzrechtliche Regelungen, die es zwingend zu beachten gilt. Derzeit gibt es seitens der Stadt Bad Laasphe keine Pläne, solch eine Abfrage durchzuführen“, teilt die Bad Laaspher Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zu dem Thema mit.

Ähnliche Töne schlägt die Erndtebrücker Gemeindeverwaltung an: „Eine generelle Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der nach der Corona-Schutzverordnung vorgesehenen Beschäftigtentestungen bei fünftägiger Abwesenheit infolge Urlaubs etc. weisen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren Impfstatus in der Regel bereits zu ihrem eigenen und dem Schutz der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor“, heißt es aus dem Erndtebrücker Rathaus.

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Somit ergebe sich bereits ein gutes Bild und eine hohe Impfquote in der Belegschaft: „Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen agieren auch hier sehr verantwortungsbewusst, wofür wir uns in diesem Kontext herzlich bedanken.“ In Bad Berleburg hält man es bei diesem Thema kurz und bündig, aber eindeutig: „Eine Abfrage ist derzeit nicht geplant“, erklärt Jens Strack (Abteilungsleiter Personal und Organisation) auf unsere Anfrage hin.

Bereits vor der Corona-Pandemie durften Arbeitgeber in bestimmten Berufsfeldern den Impfstatus bezüglich übertragbarer Krankheiten abfragen – also in Berufen, in denen es häufig zu einem engen körperlichen Kontakt zwischen Menschen kommt, vor allem im medizinischen Bereich. Die letzte Änderung des Infektionsschutzgesetzes bringt folgende Erweiterung: Auch in anderen Berufsfeldern ist eine eine Abfrage zulässig ist – z.B. in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte oder Justizvollzugsanstalten.

Andere Kommunen

In Dortmund hingegen müssen jetzt tausende Mitarbeiter der Stadtverwaltung angeben, ob sie geimpft sind oder nicht. Auch in Mendener Kitas gibt es nun eine solche Befragung. Weitreichende Konsequenzen wie in Dortmund soll es aber nicht geben.

„Wir machen das, was möglich und rechtlich erlaubt ist. Mehr aber auch nicht“, erklärte Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Die Verwaltung hatte den Impfstatus unter Erzieherinnen und Erziehern abgefragt – in Abstimmung mit dem Personalrat. In Dortmund ist eine Abfrage in Schulen, Kitas, Obdachlosenunterkünften oder dem Rettungsdienst vorgesehen. Weigern sich die Beschäftigten, drohen dienstrechtliche Konsequenzen.