Erndtebrück/Siegen. Eine Erndtebrückerin attackierte ihren Ehemann mit einem Hammer und drohte mit einem Messer. Nun muss sie sich vor dem Landgericht verantworten.
Eine Erndtebrückerin muss sich am 20. Juli vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Vorfall ereignete sich im November 2018: Da ging die Frau mit einem Hammer auf ihren, auf dem Sofa schlafenden Ehemann los und schlug ihm zwei Mal auf den Kopf. Danach bedrohte sie ihn noch mit einem Messer mit den Worten „Ich stech dich ab!“. Der Mann hatte sich scheiden lassen wollen, die Frau wollte ihn daran hindern, was offenbar in einem Streit eskalierte. Danach hatte der Mann sich schlafen gelegt.
Frau war bei der Tat stark alkoholisiert
Auch eine verminderte Schuldfähigkeit steht im Raum, da die Frau zu dem Zeitpunkt mit 1,74 Promille stark alkoholisiert gewesen sei. Sie hatte in der Vergangenheit bereits mit einer Alkoholabhängigkeit zu kämpfen und habe am Tatabend wieder zur Flasche gegriffen. Mittlerweile sei sie abstinent und befinde sich in Therapie, hatte die Angeklagte im September verlauten lassen.
Der Fall war bereits im September vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verhandelt worden, Richter Torsten Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel waren sich jedoch einig, dass die Strafgewalt des Amtsgerichts in diesem Fall nicht ausreicht. Die Verhandlung vor dem Landgericht findet öffentlich statt.