Raumland. Bad Berleburgs Politik ändert den Bebauungsplan an der Industriestraße. Kritik kommt vom NABU – und ein Anlieger fürchtet um sein Wegerecht.
Die Bad Berleburger Politik schafft mit breiter Mehrheit neues Baurecht an der Industriestraße in Raumland: Sowohl der Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben jetzt für ein durchaus nicht unumstrittenes Bauprojekt der „Raiffeisen Wittgenstein-Hallenberg eG“ den Flächennutzungsplan wie auch den Bebauungsplan für den Bereich „Industriegebiet Berghausen-Raumland“ geändert. Naturschützer haben Bedenken bei einem geplanten Tanklager – und ein Anlieger fürchtet um die Verkehrserschließung seines Betriebsgebäudes.
Bauherr: Tanks sind sehr sicher
Eine Lagerhalle und Mietgaragen, aber auch ein Tanklager für Mineralöl – all das möchte die Raiffeisen auf dem früheren Bahngelände an der Industriestraße entstehen lassen, gleich neben dem Raiffeisenmarkt, auf einer vor Jahren schon von der Bahn gekauften Erweiterungsfläche Richtung Osten.
Heftige Kritik an dem Vorhaben kommt vom Naturschutzbund (NABU) Siegen-Wittgenstein, der in einem neuen Tanklager auf dem Gelände eine Gefahr für die nahe Eder sieht. Die Raiffeisen als Bauherr verweist dagegen darauf, dass die geplanten beiden doppelwandigen 50.000-Liter-Tanks, die verbaut werden sollen, sehr sicher seien.
asdf
Der Eigentümer des besagten Betriebsgebäudes hatte nach eigenen Angaben bis zum Kauf durch die Raiffeisen für die Zuwegung einen Jahresbetrag an die Bahn gezahlt. „Durch den Bebauungsplan wird jetzt eine endgültige Situation geschaffen, die auch in Zukunft keine andere Erschließung zulässt“, wendet der Anlieger ein. Jedenfalls sei mit der Raiffeisen bislang kein Gestattungsvertrag mit einem akzeptablen Jahresbetrag zustandegekommen. Die nun beschlossene Planänderung berücksichtige die Belange der Anwohner nicht.
Die Raiffeisen sei schon vor den Planänderungen Eigentümer der Grundstücke im Änderungsbereich gewesen, sagt die Stadt – und sie habe keine rechtliche Handhabe, „auf einen privatrechtlich abzuschließenden Gestattungsvertrag einwirken zu können“.