Bad Berleburg/Hamm. Das OLG muss klären, ob die Waldbauern zur Duldung der Tiere nach dem Naturschutzgesetz verpflichtet werden können.

Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung um eine ausgewilderte Wisentherde im Rothaargebirge beschäftigt sich das Oberlandesgericht Hamm (OLG) am 27. Mai erneut mit dem Thema.

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte im Sommer 2019 in dem Streit zwischen den Artenschützern und Waldbauern vermittelt. Jetzt muss erneut das Oberlandesgericht Hamm klären, wie es mit der einzigen in Deutschland freilebenden Wisentherde weitergeht, wie ein OLG-Sprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte.

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Die Richter in Karlsruhe hatten dem Projekt eine Chance gegeben und einer Umsiedlung der Tiere in den Nationalpark Bialowieza an der polnisch-belarussischen Grenze als übertrieben abgelehnt. Das OLG muss klären, ob die Waldbauern zur Duldung der Tiere nach dem Naturschutzgesetz verpflichtet werden können.

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Das mit großen Hoffnungen 2013 gestartete Wiederansiedlungsprojekt steht seit Jahren auf der Kippe. Unbeliebt gemacht haben sich die größten Landsäuger Europas mit ihrem Appetit - sie gehen mit Vorliebe den geschützten Rotbuchen an die Rinde und verärgern dabei die Waldbesitzer.

Die Wisente haben das ihnen einmal zugedachte Revier bei Bad Berleburg längst verlassen und die Herde hat sich vergrößert. Im Sommer 2019 lag die Zahl nach Schätzungen des Wisentevereins bei rund 30 Tieren.