Erndtebrück. CDU Erndtebrück beantragt einen Zusatz auf den Ortsschildern mit einem Hinweis auf die Geschichte als Luftwaffengarnison seit 1966.

Jeder, der nach Erndtebrück kommt, soll es sehen – hier ist der Einsatzführungsbereich 2 der Luftwaffe zuhause – und zwar seit über 50 Jahren. Diesen Vorschlag bringt jetzt die CDU der Edergemeinde in den Gemeinderat ein.

Dieser Vorschlag geht dabei einher mit dem gemeinsamen Antrag des Einsatzführungsbereiches 2 und der Gemeinde Erndtebrück: Eine formelle Partnerschaft zwischen Gemeinde und Luftwaffenstützpunkt soll in Form einer Patenschaft entstehen, mit der die Bürger der Gemeinde Erndtebrück und die Soldaten des Bundeswehrstandortes Erndtebrück die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen weiter fördern und pflegen können und sollen.

Der CDU-Antrag

„Seit 1966 ist die Gemeinde Erndtebrück ein Standort der Luftwaffe der Bundeswehr. Zu Recht kann sich die Gemeinde als eine Garnisonsgemeinde bezeichnen, die stolz auf die gelebte Verbindung zwischen der Luftwaffe und den Bürger Erndtebrücks sein kann. Zum äußerlichen Ausdruck dieser gelebten Verbindung schlägt die CDU-Fraktion vor, die Ortstafeln mit dem Zusatz ,Luftwaffengarnison seit 1966’ zu versehen“, schreibt Fraktionsvorsitzender Markus Killer in dem Antrag.

Dieser Antrag würde bei positiver Zustimmung der Fraktionen und baldiger Umsetzung ein deutliches Zeichen der Verbundenheit setzen und die Zustimmung der Bundeswehr zu einer offiziellen Patenschaft nachhaltig und positiv beeinflussen, argumentiert Killer außerdem. „Nachdem uns die Einladung der Verwaltung zur Ratssitzung erreichte, nahmen wir erfreut zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Patenschaft mit der Bundeswehr (Einsatzführungsbereich 2) anstrebt.

„Dieses Anliegen unterstützen wir sehr gerne. Schon länger treibt uns die Idee um, einen Namenszusatz auf den Ortseingangsschildern aufzubringen, um die Verbundenheit der Gemeinde zur Bundeswehr auch nach außen zu zeigen“, teilt auch Steffen Haschke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, mit.

Die Zusatzbezeichnung

Laut dem Heimatministerium Nordrhein-Westfalens können Räte der Gemeinden und Städte in Nordrhein-Westfalen solche Ergänzungen auf Ortsschildern mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschließen, die dann noch vom Ministerium geprüft werden müssen.

„Voraussetzungen für die Genehmigung sind außerdem die korrekte Übersetzung und die richtige Schreibweise der Zusatzbezeichnungen auf den Ortsschildern. Die Änderungen sind als Zusatzbezeichnung in der Hauptsatzung der Kommunen (Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung auf lokaler Ebene) zu vermerken und können von der Gemeinde im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden“, heißt es beim Ministerium zu diesem Sachverhalt. Eine solche Zusatzbezeichnung sei ein Beitrag zur Identitätsstiftung.

Namenszusätze sollen z.B. auf der Geschichte des Ortes beruhen

Namenszusätze sind demnach unter anderem möglich, wenn sie auf der Geschichte des Ortes beruhen und mit einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person verknüpft sind, so dass die Erinnerung gewahrt werden soll. Die Zusatzbezeichnung ist laut Heimatministerium in der Hauptsatzung zu vermerken und kann von der Gemeinde auch im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden. Nicht erforderlich sei dagegen, Pass- und Ausweisdokumente zu ändern.

Für die Gemeinde Erndtebrück stellt der Bundeswehrstandort einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar und findet seit jeher in der Erndtebrücker Bevölkerung eine große Akzeptanz, heißt es im Antrag zur Partnerschaft der Gemeinde und des Einsatzführungsbereiches. „Letztlich ist dies eine formelle Bestätigung dessen, was in Erndtebrück seit vielen Jahren erlebbar ist, nämlich eine hervorragende und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Bundeswehr sowie vieler weiterer Akteure“, so die Verwaltung.