Wittgenstein. Wie werden Waffenbesitzer geprüft? Gibt es Rechtsextreme in Wittgenstein mit Waffenerlaubnis? Die Redaktion hat nachgefragt.

Mehr Rechtsextreme mit einer Waffenerlaubnis: Das hat die Bundesregierung zuletzt auf eine Anfrage der Linken mitgeteilt. Die Zahl der den Behörden bekannten Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis ist im Jahr 2020 um 35 Prozent angestiegen.

Aber wie viele Waffenbesitzer gibt es derzeit in Wittgenstein, wie werden sie geprüft und vor allem – gibt es den Behörden bekannte Rechtsextremisten mit Waffenschein im Altkreis? Wir haben bei der Kreispolizeibehörde diesbezüglich nachgefragt.

Die Waffenbesitzer

Es gibt im Kreis Siegen-Wittgenstein derzeit 3963 Waffenbesitzer. Auf Wittgenstein teilen sich die Zahlen laut Stefan Pusch, Pressesprecher der Kreispolizei, wie folgt auf: In Erndtebrück sind 187 Waffenbesitzer registriert, in Bad Laasphe sind es 311 und Bad Berleburg 655. Wie viele davon jedoch Jäger oder Sportschützen sind, geht aus den Zahlen nicht hervor.

Aber: „Der Staatsschutz des Polizeipräsidiums Hagen gibt hierzu an, dass bekannte und insbesondere eingestufte Personen des rechten Spektrums über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen“, macht Pusch deutlich. Sobald Hinweise vorliegen, dass eine solche Person eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt, ohne eine entsprechende Erlaubnis zu haben, werde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. „Dies würde aber auch bei allen Personen geschehen, unabhängig der politischen Gesinnung/Einstellung“, so Pusch.

Die Überprüfung

„Grundsätzlich werden alle Waffenbesitzer im Turnus von drei bis fünf Jahren überprüft“, so Pusch. Dabei werden eine komplette Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung im Sinne des Waffengesetzes durchgeführt.

„Darüber hinaus wird die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen verdachtsunabhängig und regelmäßig vor Ort überprüft. Wenn Erkenntnisse, zum Beispiel auf rechtsextremistische Bestrebungen von Waffenbesitzern, vorliegen, werden weitere Überprüfungen durch die zuständigen Behörden Staatsschutz/Verfassungsschutz) veranlasst“, erklärt Pusch.

Wenn bei der Überprüfung deutlich wird, dass eine solche Person tatsächlich dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen ist, wird regelmäßig der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis des Betroffenen geprüft und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Die Rechtsextremen

Bekannte Rechtsextreme werden wie vorgenannt überprüft. „Zudem kontrollieren die Staatsschutzdienststellen bei allen politisch extrem motivierten Personen, ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine Meldung an die zuständige Waffenerlaubnisbehörde mit der Anregung, die Erlaubnis zu entziehen“, so Pusch.

Auch hier werde regelmäßig der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis des Betroffenen geprüft und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.