Die heimischen Politiker sind enttäuscht von der Entscheidung des OVG und befürchten eine erneute Verzögerung des Baubeginns.

Siegen-Wittgenstein. Es sollte der Startschuss für die Ortsumgehungskette Route 57 sein: Die Straßenbaumaßnahme, die die Staulage und die Belastung in Kreuztal deutlich und nachhaltig verbessern sollte. Mit dem Urteil des OVG Münster verlängert sich nun die Wartezeit bis zum Startschuss. Aus Sicht der heimischen CDU-Abgeordneten sind dies keine guten Nachrichten.

Volkmar Klein

„Vom Bau der einzelnen Ortsumgehungen hängen Arbeitsplätze in Siegerland und Wittgenstein ab. Die Gelder für den Bau stehen bereit. Nun muss die Planung für die Südumgehung Kreuztal zügig nachgebessert werden. Dass eine vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt wurde, ist dagegen eine gute Entscheidung“, so Volkmar Klein.

Anke Fuchs-Dreisbach

Dem pflichtet auch die heimische Landtagsabgeordnete bei: „Dass sich der sehnlichst erwartete Baubeginn weiter verzögern wird, ist eine schlechte Nachricht. Aber eins bleibt klar, das Land wird den Planungsauftrag des Bundes umsetzen. Die Region braucht die Straße“, so Anke Fuchs-Dreisbach.

„Die Route 57 wird das Leben vieler Menschen positiv beeinflussen und die Region nachhaltig stärken“, sind sich die CDU-Abgeordneten einig.

CDU-Kreistags-Fraktion

„Enttäuschend und frustrierend“ nennt CDU-Fraktionsvorsitzender Hermann-Josef Droege das OVG-Urteil zur Kreuztaler Südumgehung. „Weitere Zeit wird verstreichen, in der Anlieger der B 62 im Ferndorftal, Arbeitnehmer zwischen Kreuztal und Wittgenstein sowie Unternehmen insbesondere in Wittgenstein unter Lärm, Abgasen, Zeitverlust und Kostennachteilen leiden müssen“, bedauert Droege. „Bürgerinnen und Bürgerverlieren nach so vielen Planungsjahren, öffentlichen Debatten und Bürgerbeteiligungsverfahren Geduld und Verständnis“, ergänzt stellvertretender Vorsitzender André Jung, Hilchenbach.

Allerdings bedeutet das Urteil aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion keine Absage an die Route 57 – im Gegenteil. Genau betrachtet betrifft die vom OVG verordnete zusätzliche Planungsschleife ausschließlich eine einzige Abwägungsfrage, nämlich den ausreichend geprüften und angemessen abgewogenen Ausgleich für den Reiterhof –nicht mehr.

Warten auf aktuellen Planungsbericht

„Dies bedeutet im Klartext, es geht weiter, und zwar hoffentlich mit Hochdruck – nicht nur in Kreuztal, sondern auch in allen anderen Planungsabschnitten der Route 57 ab Kreuztal bis nach Wittgenstein“, stellt Droege klar. „Immerhin fordern Bundestag und Bundesrat im mit großer Mehrheit verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan – immerhin ein Gesetz-, diese Verkehrsachse“, erinnert 1. Stellv. Landrätin Ulla Belz, Bad Berleburg. „Damit liegt die Route 57 im überragenden Interesse nicht nur unserer Region sondern auch des Bundesgesetzgebers“.

Nun wartet die CDU-Kreistagsfraktion mit besonderer Spannung auf den aktuellen Planungsbericht des Landesbetriebs Straßen, den sie kurz vor Urteilsverkündung in Abstimmung mit der SPD-Kreistagsfraktion gefordert hat.