NRW-Minister Laumann antwortet auf Fragen der SPD, die eine bessere Impfmöglichkeiten für Wittgenstein fordert.
Wittgenstein. Anfang Januar hat die Wittgensteiner SPD beim Land NRW bessere und individuelle Impfmöglichkeiten gefordert - vor allem für die Senioren im Altkreis Wittgenstein sei der Weg zum Impfzentrum zu weit und beschwerlich (wir berichteten).
Nachdem diese Forderung an die Landesregierung weitergeleitet wurde, hat Stefan Kämmerling, Kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, auf Basis eines Gesprächs mit Samir Schneider, Bad Laasphes SPD-Chef, in einem Fragenkatalog an die NRW-Regierung auch die Möglichkeit einer zweiten Niederlassung eines Impfzentrums im Kreis aufgenommen.
Grundsätzlich ist in diesem Katalog die Frage - mit hoher Relevanz für Wittgenstein - aufgenommen, inwiefern Teilstandorte bzw. Niederlassungen der Impfzentren (insbesondere in ländlichen Regionen) möglich sind und wer die zusätzlichen Kosten dafür trage. In einem schriftlichen Bericht bezog nun Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stellung.
Pro Kreis nur ein Impfzentrum
Demnach finanziere das Land NRW derzeit nur die Kosten für ein Impfzentrum je Kreis bzw. kreisfreier Stadt. "Hintergrund ist insbesondere der Umstand, dass die in den
kommenden Wochen verfügbaren Impfstoffmengen eine Verteilung auf weitere Impfstandorte nicht zielführend erscheinen lassen.
"Darüber hinaus soll - sobald ein geeigneter Impfstoff verfügbar ist - eine möglichst breite Verimpfung über die Regelversorgungsstrukturen ermöglicht werden", teilt der Minister mit. Das heißt zunächst konkret: Kein zweiter Standort für Wittgenstein. In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und
Wohnen werden diese Fragen aber noch besprochen.
Kein Impfen im Nachbarkreis
Auch das Aufsuchen von Impfzentren eines anderen Kreises, das eventuell von Wittgenstein aus bequemer zu erreichen sein könnte, solle laut Laumann vermieden werden: "Grundsätzlich sollen sich Personen im Impfzentrum ihres Wohnortes bzw.
ihres ständigen Aufenthaltes impfen lassen - sofern sie nicht in einer Einrichtung (Pflegeeinrichtung, Personal in Krankenhausern etc.) geimpft werden.
Eine gerechte Aufteilung des Impfstoffs auf die 53 Impfzentren muss sich an den jeweiligen Bevölkerungszahlen orientieren. Daher werden den Impfzentren Impfstoffmengen entsprechend ihres Bevölkerungsanteils zugewiesen", teilt Laumann mit. Durch die Impfung am Wohnort solle eine Benachteiligung von Einpendlerstädten vermieden werden.
Impfbetrieb ab 8. Februar
Die Inbetriebnahme der Impfstellen erfolgt laut Landesregierung zunächst zur Impfung von Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und beginnt am 8. Februar.
Ab dem 25.Januar wird es für Personen ab 80 Jahren möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu buchen.
Die telefonische Buchung kann sowohl über die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 117 als auch über die ausschließlich für die Terminbuchung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Telefonnummern 0800/116 117-01 (Impfzentren in Nordrhein)
oder 0800/116117-02 (Impfzentren in Westfalen-Lippe) erfolgen. In den ersten zwei Wochen des Impfbetriebs sind die Impfstellen zu folgenden Zeiten geöffnet: 14 bis 20 Uhr an fünf bis sieben Tagen in der Woche.