Wittgenstein. Die Feiertage und speziell Silvester stellen die Polizei vor eine Herausforderung. Wir haben nachgefragt.
Die Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein wird durch die Corona-Maßnahmen - Verbot von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit - zusätzlich herausgefordert. Welche Routinen greifen und wie die Beamten am Jahresende für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen, das erläutert der neue Pressesprecher der Kreis-Polizeibehörde, der gebürtige Bad Berleburger Stefan Pusch.
Gibt es zusätzliches Personal im Streifendienst?
Wie in jedem Jahr zu Silvester wird das Personal im Streifendienst verstärkt.
Wird auf Zuruf kontrolliert? Oder werden nur neuralgische Punkte (Marktplätze/Hauptstraßen) überwacht?
Die Polizeibeamtinnen und –beamten werden zum einen neuralgische öffentliche Örtlichkeiten, an denen sich üblicherweise Personen treffen, hinsichtlich der aktuellen geltenden rechtlichen Vorgaben kontrollieren. Gehen bei der Polizei entsprechende Hinweise auf Verstöße im öffentlichen Raum ein, wird diesen Hinweisen nachgegangen. Werden Verstöße festgestellt, schreitet die Polizei ein und die verbotenen Handlungen werden konsequent unterbunden.
Wie verschärft sich die Situation durch die Corona-Regelungen?
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Inhalt sowie der Ahndung von Verstößen gegen die Coronaschutz-Verordnung ist grundsätzlich das Gesundheitsministerium zuständig. Die Polizei wird aber auch Silvester die örtlichen Gesundheitsbehörden bzw. die Ordnungsämter bei der Überwachung der Corona-Regeln unterstützen. Das Einschreiten der Polizei richtet sich dabei nach den Feststellungen der einschreitenden Polizistinnen und Polizisten vor Ort und den daraus resultierenden rechtlichen Befugnissen.
Werden Partys aufgelöst?
Es kann erforderlich sein, Partys im privaten Raum aufzulösen - insbesondere wenn die Polizei von Bürgern darauf hingewiesen wird oder bei Einsätzen im Rahmen von Ruhestörungen. Die Polizei wird dann mit dem erforderlichen Augenmaß einschreiten. Anlassunabhängige Kontrollen der Polizei in Bezug auf Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich wird es auf Grundlage der gültigen Coronaschutz-Verordnung nicht geben.