Bad Laasphe. Der Bad Laaspher Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss befasst sich mit dem Gebäude am Friedrichshammer. Laut LWL ist dies unter Schutz zu stellen.
Das Domänengebäude „auf der Kunst“ ist nicht nur bei vielen Bad Laasphern bekannt – es spaltet auch die Meinungen darüber, ob es denkmalwürdig ist, oder aber eben nicht. So auch bei den Mitgliedern des Bad Laaspher Umwelt-, Bau- und Denkmalausschusses. Am am Dienstagabend haben sie sich unter anderem mit dem Gebäude am Friedrichshammer 5 in Kunst-Wittgenstein befasst. Denn: Im Rahmen der Gespräche zwischen der privaten Eigentümerin des Wohnhauses und der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein wurde ein Ortstermin mit der Inventarisation des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Laasphe organisiert.
Hintergrund: Das Wohnhaus sollte in die Liste der Denkmäler eingetragen werden. Dieser Beschlussvorlage aber stimmten am Dienstagabend nur wenige Ausschussmitglieder zu. Die Mehrheit stimmte dagegen oder enthielt sich.
Zuvor kam der LWL zu dem Ergebnis, dass bei dem Wohnhaus am Friedrichshammer 5 die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vorliegen, so dass es als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bad Laasphe einzutragen ist. „Das Gebäude ist bedeutend für Bad Laasphe und Wittgenstein. Es ist – nach dem Schloss – eindeutig das älteste und in seiner historischen Bausubstanz am besten überlieferte Zeugnis der frühindustriellen Epoche in der Geschichte des Fürstentums Laasphe“, heißt es in der Begründung seitens des LWL. Bereits im August 20210 wurde das Gebäude in Absprache mit dem LWL, der Oberen Denkmalbehörde und der Eigentümerin vorläufig unter Schutz gestellt.
Zweifel der Ausschussmitglieder
„Ich habe gehört, dass sich das Gebäude in einem desolaten Zustand befindet. Da stellt sich mir die Frage, wie wir ein solches Objekt erhalten möchten“, so Björn Strackbein von der SPD.
Und auch Klaus Preis von der FDP äußerte seine Zweifel: „Um das Gebäude künftig so zu erhalten, wie es sein sollte, sind Millionen an Euros erforderlich und ich weiß nicht, ob die Eigentümerin das weiß. Wir halten dann dort etwas, was uns immer als Ruine vor unseren Augen bleibt.“
„Es gibt sicherlich Renovierungsbedarf, dennoch aber ist es bewohnbar“, so Manuela Manske, die zugleich betonte, dass die Eigentümerin selbst das Vorhaben befürworte und dem LWL selbst noch ein paar Gründe für den Denkmalschutz geliefert habe.
Auch Wolfgang Zoche betonte: „Als Privatinvestor schafft sie es nicht, das Gebäude zu erhalten. Als Denkmal aber besteht die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen.“ Am Ende aber stimmte die Mehrheit gegen die Vorlage.