Bad Berleburg. Weil er im Juni 2020 mit einem Messer, einer Schreckschusspistole und drei Ecstasy-Pillen erwischt wurde, stand ein 24-Jähriger vor Gericht.

„Ich bin kein Frühaufsteher“, erklärte der angeklagte 24-Jährige am Dienstag in der 11-Uhr-Verhandlung, warum er keine Zeit mehr hatte, ein Dokument für die Verhandlung zu suchen. Verantworten musste er sich wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und einer Waffe.

Am 20. Juni dieses Jahres wurde der 24-jährige Mann aus Berghausen mit drei Ecstasy-Tabletten, einer Schreckschusspistole inklusive Munition sowie einem Einhandmesser aufgegriffen. „Das war meine Pistole, das war mein Messer und auch die drei Tabletten habe ich in der Tasche gehabt. Das kann ich nicht abstreiten“, ließ sich der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung geständig ein.

Dritte Verhandlung in 12 Monaten

Es war die dritte Verhandlung für ihn innerhalb eines Jahres – ein Umstand, der ihm bei der Urteilssprechung zulasten gelegt wurde, auch wenn er nicht einschlägig vorbestraft war.



„Die Abstände zwischen den Straftaten werden immer kleiner, was eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit nahelegt“, so Staatsanwalt Markus Urner in seinem Plädoyer. Zuletzt hatte er sich – nicht immer in Anwesenheit – wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahles verantworten müssen.

Fünf Monate Freiheitsstrafe


Vor Gericht zeigte sich der 24-Jährige, der auch im Jahr 2014 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Körperverletzung auffällig geworden war, absolut reuig, stimmte auch ohne jeden Einwand dem Einzug der Drogen sowie der beiden Waffen zu. Dies kam ihm mit Blick auf das Urteil

wiederum zugunsten. „Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten halte ich in diesem Fall für absolut erforderlich“, forderte Urner schließlich. Diese fünf Monate sollten jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Staatsanwalt.

Dieser Empfehlung folgte schließlich auch Richter Torsten Hoffmann und erlegte dem Angeklagten die geforderte Bewährungsstrafe sowie 100 Sozialstunden unentgeltlicher Arbeit auf. „Vielleicht gewöhnen sie sich damit wieder an einen normalen Tagesrhythmus“, sagte er mit Blick auf den Frühaufsteher-Kommentar des Angeklagten.