Bad Berleburg. Als einen „Hurensohn“ bezeichnete ein Bad Berleburger einen Busfahrer. Weil beide der Verhandlung fern blieben, wurden beide bestraft.
1350 Euro Strafe muss ein 35-jähriger Bad Berleburger nun zahlen, weil er einen Busfahrer beleidigt hatte. Weder der 35-jährige Angeklagte, noch der Busfahrer, der als Zeuge zur Verhandlung im Amtsgericht Bad Berleburg am Dienstagmorgen geladen war, sind erschienen.
Somit erließ Richter Torsten Hoffmann gegen den Angeklagten einen Strafbefehl, der Busfahrer muss außerdem für sein Fernbleiben ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.
In den frühen Morgenstunden an einem Maitag dieses Jahres soll der angeklagte Vorbestrafte den Busfahrer in Bad Berleburg unteranderem mit den Worten „Wichser“ und „Hurensohn“ in seiner Ehre verletzt haben. Ausschlaggebend dafür sei gewesen, dass der 35-Jährige wohl mit dem Bus fahren wollte, ohne ein gültiges Ticket besessen zu haben.