Bad Berleburg. Diebstahl und gefährliche Körperverletzung: Ein 21-Jähriger musste sich gleich in zwei Fällen vor dem Gericht verantworten.

Dass der Streit mit seinem damaligen Mitbewohner jemals in einer körperlichen Auseinandersetzung endet, hätte der Angeklagte nicht gedacht. Nun musste er sich wegen dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Und: Es ist nicht die einzige Tat, die dem 21-Jährigen zur Last gelegt wird. Ebenfalls ist er wegen Diebstahl angeklagt.

Was den Diebstahl betrifft, war die Sache in nur wenigen Minuten verhandelt. Der 21-Jährige gestand, dass er am 12. November 2018 in einem Siegener Laden Kleidung im Wert von 359, 50 Euro stehlen wollte. Dabei wurde er jedoch erwischt, so dass die Ware am Ende im Geschäft blieb. „Ich war dumm. Heute bin ich froh, dass ich damals erwischt wurde. Das wird nie wieder vorkommen“, sagte der Angeklagte. Es war nicht das erste Mal, dass er beim Stehlen erwischt wurde.

Ein halbes Jahr später dann kam er erneut mit der Polizei in Kontakt. Denn: Am 3. Juni 2019 kam es zu einer folgenschweren Auseinandersetzung zwischen ihm und seinem damaligen Mitbewohner. Die Tat soll sich wie folgt ereignet haben: Gemeinsam mit seiner Freundin war das spätere Opfer in Bad Berleburg unterwegs. Nach dem Feiern fuhren sie zur besagten Wohnung. Dort aber stand das Paar vor verschlossenen Türen, da es nur einen Schlüssel für die Wohnung gab. Nachdem auch nach mehrfachen Klingeln, Klopfen und Anrufen niemand die Tür öffnete, trat der 21-jährige Mitbewohner des Angeklagten die Tür ein. Daraufhin kam es zum Streit.

„Wir gingen in die Küche, um in Ruhe miteinander zu reden“, so der Mitbewohner. Doch von Ruhe konnte nicht die Rede sein. Schnell kam es zu Handgreiflichkeiten. Während die Freundin des Angeklagten sich in seinem Zimmer aufhielt, stand die Freundin des späteren Opfers in der Tür seines Zimmers. Sie fing an zu weinen, so dass ihr Freund sie beruhigen wollte. In dem Moment soll der Angeklagte nach einem Nudelsieb (aus Metall) gegriffen und seinem Mitbewohner gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Dieser fiel daraufhin zu Boden und wurde ohnmächtig. „Er hatte ein Messer in der Hand. Ich hatte Angst und wollte mich nur verteidigen“, so der Angeklagte. Oberamtsanwältin Hippenstiel jedoch hielt dies für eine Schutzbehauptung.

Die Freundin des Opfers bezeugte: „Ja er hatte ein Messer in der Hand, als er am Boden lag, aber da befand sich der Angeklagte schon längst in einem anderen Raum.“ Die Staatsanwaltschaft hielt ihre Aussagen für glaubwürdig.

Betreuungsweisung für Angeklagten

Es war nicht die erste Körperverletzung, für die der heute 21-Jährige angeklagt war. Bereits in den Jahren zuvor kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem jungen Mann. Das wurde auch aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe deutlich. Er dokumentiert eine schwierige Vergangenheit des 21-Jährigen, auch eine posttraumatische Störung sowie eine Entwicklungsverzögerung seien nicht ausgeschlossen. Daher legte das Gericht dem Angeklagten eine Betreuungsweisung nahe, bei der er ein Jahr lang betreut wird. Diese ist verpflichtend, sonst kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. „Ich arbeite in einem Dreischichtenbetrieb. Wenn es klappt, würde ich das Angebot gerne annehmen. Ich sehe ein, dass ich einen Fehler gemacht habe“, so der Angeklagte.

Am Ende der Verhandlung verwarnte Richter Torsten Hoffmann ihn und wies eben diese Betreuungsweisung beim Förderverein Brücke an. Des Weiteren muss der Angeklagte 1000 Euro an den Verein zahlen – in monatlichen Raten in Höhe von 100 Euro.