Bad Berleburg. Sollte die Stadt Bad Berleburg vor Gericht ziehen, betont Arno Wied, sei dies „ihr gutes Recht“.

Die Fronten sind klar. Die Stadt Bad Berleburg will die Genehmigung von vier Windrädern durch den Kreis Siegen-Wittgenstein nicht hinnehmen. In der Politik und in der Verwaltung wird eine Klage vor dem Verwaltungsgericht diskutiert und vorbereitet.

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Gleichzeitig stellen sich aber weitere Fragen: Zu Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung dieser umstrittenen und überraschenden Baugenehmigung und zu den Folgen einer Klage für die Stadt, den Investor und den Kreis andererseits.


Bürger, Ortsvorsteher, Stadtverordnete, Verwaltungsmitarbeiter und der Bürgermeister zeigten sich am vergangenen Mittwoch von der Entscheidung überrascht und hätten sich statt einer Pressekonferenz eine Vorabinformation durch den Kreis gewünscht.

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Tatsächlich sei Bürgermeister Bernd Fuhrmann am Tag der Pressekonferenz informiert worden, kurz bevor auch dem Antragsteller die Genehmigungsunterlagen zugestellt worden seien, sagt der zuständige Dezernent des Kreises Siegen-Wittgenstein, Arno Wied. Er betont, dass die Pressekonferenz eine Ausnahme gewesen sei, da die Entscheidung in einem Genehmigungsverfahren ohne öffentliche Beteiligung üblicherweise auch nicht öffentlich verkündet werde. „Wir haben nur deshalb eine Pressekonferenz gemacht, weil wir über einen gleichlautenden Bauantrag in der Vergangenheit eine anderslautende Entscheidung getroffen hatten und in diesem Fall das Einvernehmen der Stadt Bad Berleburg ersetzt haben“, erläuterte Wied. Zum Zeitpunkt betonte der Dezernent, dass es keinen speziellen Hintergrund dafür gebe: „Ursprünglich wollten wir das sogar eine Woche früher machen“. Letzte Arbeiten am Genehmigungspapier hatten dies aber verzögert.


Der Bauantrag stamme aus dem Oktober 2019. Das Gesetz sehe sogar eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten vor. Im Januar habe man die Stadt Bad Berleburg und andere Träger öffentlicher Belange beteiligt. Und jetzt sei das Papier entscheidungsreif gewesen: „Der Antragsteller hatte einen Anspruch auf eine Entscheidung. Und die haben wir getroffen.“

Das sagt die Stadt


Die Stadt erwägt eine Klage gegen die Entscheidung. Aus dem Rathaus heißt es auf Anfrage: „Die Stadt Bad Berleburg hat einen gültigen Flächennutzungsplan, in dem der Bereich Osterholz als Vorrangzone für Windkraftanlagen ausgewiesen ist. Das bedeutet auch, dass derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Dieser Flächennutzungsplan ist von der Bezirksregierung Arnsberg nicht beanstandet worden. Auch das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in 2017 die Planung geprüft und nicht beanstandet, zuletzt wurde dieses Urteil 2019 vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Der Bau der Windkraftanlagen auf dem Prenzensberger Kopf wurde damit untersagt. Deshalb klären Bürgermeister Bernd Fuhrmann und Dezernent Christoph Koch im Moment die weiteren Schritte mit einem Anwalt. Die Stadt wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“ Auf die Frage zum Stand der Ausweisung weiterer Windkraftvorrangzonen schreibt die Stadt: „Aus Aufstellungsverfahren ruht zurzeit deshalb, weil es noch keine sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen gibt. Der Bund hat Anfang Juli Rahmenbedingungen definiert, unter denen jetzt die Bundesländer Abstandsregelungen von maximal 1000 Metern zu Wohnbebauungen festlegen können. Sobald diese Abstandsregelungen vorliegen, können wir als Stadt Bad Berleburg weiterplanen. Unser Planungsverfahren kann jederzeit wieder aktiviert werden.“


Sollte die Stadt Bad Berleburg vor Gericht ziehen, betont Arno Wied, sei dies „ihr gutes Recht“. Die Stadt müsse – anders als der Kreis als Genehmigungsbehörde - auch nicht mit Regressforderungen des Antragstellers rechen, wenn die Stadt das Verfahren gewänne und damit die Baugenehmigung widerrufen werde.