Siegen/Bad Laasphe. „Er hatte einen Mann mit einem Messer in den Bauch gestochen und lebensgefährlich verletzt“, berichtet der Sprecher des Landgerichtes Siegen.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Siegen befasst sich ab dem 28. Juli mit den Folgen eines eskalierten Streites vor einer Bad Laaspher Gaststätte. Ein 55-jähriger Mann muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. „Er hatte einen Mann mit einem Messer in den Bauch gestochen und lebensgefährlich verletzt“, berichtet der Sprecher des Landgerichtes, Dr. Sebastian Merk.

Tathergang

Wie Dr. Sebastian Merk erläutert, hat sich das Tatgeschehen Mitte Juli 2018 auf dem Bad Laaspher Wilhelmsplatz zugetragen. Der Angeklagte, das Opfer und zwei weitere Zeugen waren an einem Samstagabend in einer Gaststätte offenbar mehrfach verbal aneinander geraten. Der Streit ging soweit, dass der 55-jährige sein späteres Opfer bereits einmal geohrfeigt hatte. Am frühen Sonntagmorgen gegen 5 Uhr standen die drei Männer und der Angeklagte dann vor der Gastronomie und gerieten erneut in Streit. Dabei soll der Angeklagte den Männern gedroht haben, sie umzubringen.

Als er später auch auf die Gruppe losging, wurde aus dem verbalen Streit ein Handgemenge, bei dem das spätere Opfer des Messerstichs zunächst zu Boden ging. Laut Anklageschrift, wandte sich der Angeklagte dann einem anderen Mann aus dem Trio zu und zog gleichzeitig ein Taschenmesser. Damit fuchtelte er vor dem Zeugen herum. Dieser konnte zwar ausweichen, hinter ihm aber stand zu diesem Zeitpunkt das Opfer, das sich wiederaufgerappelt hatte.

Der damals 33-Jährige Mann wurde von dem Messer des 55-Jährigen im Bauch getroffen und brach zusammen. Die Zeugen riefen die Polizei, woraufhin der Angeklagte mit dem Fahrrad zu seiner Wohnung flüchtete, wo er später von der Polizei festgenommen werden konnte.

Medizinische Folgen

Eine erste Untersuchung des Opfers bestätigte die Lebensgefahr. Der Mann wurde sofort mittels eines Rettungshubschraubers in die Uniklinik nach Gießen geflogen. Eine Notoperation bestätigte die Verletzung der Leber. Der damals 33-Jährige wurde ins künstliche Koma versetzt, konnte das Klinikum aber nach drei Tagen wieder verlassen. Er blieb aber mehrere Wochen arbeitsunfähig. Untersuchungen der Polizei ergaben, dass sowohl Täter als auch Opfer zum Tatzeitpunkt alkoholisiert waren.

Mit welchem Strafmaß der Prozess ausgeht ist offen. Zwar ist der Angeklagte geständig und verfügt über keinerlei Vorstrafen, allerdings ist laut Sprecher Dr. Sebastian Merk durch die Staatsanwaltschaft Siegen auch ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Angeklagten in Auftrag gegeben worden.