Erndtebrück. Die Gemeinde reagiert mit einem veränderten Flächennutzungsplan: Areale im Bereich „Wohnen“ werden auf ein „vertretbares“ Maß zurückgenommen.
Die Gemeinde Erndtebrück wurde im Rahmen der Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg zur Neuaufstellung des Regionalplanes Arnsberg aufgefordert, die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächenreserven im Bereich Wohnen auf ein „vertretbares Maß zurückzunehmen“.
Derzeit stehen laut Gemeindeverwaltung einem prognostizierten Bedarf von 3,8 Hektar anrechenbare Wohnbauflächenreserven von 25,4 Hektar entgegen. Die Verwaltung hat nach einer Prüfung 17,5 Hektar zur Umplanung vorgeschlagen – dies soll dementsprechend jetzt auch umgesetzt werden, der Rat der Gemeinde wird am kommenden Mittwoch über den bereits durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung abgesegneten Entwurf abstimmen. Folgende Flächen werden geändert:
Änderung des Nutzungsplans bei Bedarf möglich
Sofern sich in den nächsten Jahren der Bedarf ergibt, eine oder mehrere der umgeplanten Flächen zu bebauen,kann der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.
Für den Bereich „Im Boden“ in Schameder wird ein einzelnes Verfahren durchgeführt.
1. Bereich oberhalb des Erwin-Klotz-Weges: Es handelt sich hierbei um eine landwirtschaftlich genutzte Grünfläche. Sie ist seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes in 1979 als Wohnbaufläche dargestellt und soll als Fläche für die Landwirtschaft umgeplant werden.
2. Bereich westlich der Goethestraße: Die landwirtschaftlich, teilweise als Grünfläche genutzte und teilweise mit Bäumen bestandene Fläche ist seit 1979 als Wohnbaufläche dargestellt und soll als Fläche für die Landwirtschaft umgeplant werden.
3. Bereich Hachenberg/oberhalb Herrenseifen: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist städtebaurechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist, war bisher als Wohnbaufläche dargestellt und soll ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft umgeplant werden.
4. Bereich am Ende der Thüringer Straße: Diese landwirtschaftlich genutzten Flächen sind städtebaurechtlich dem Innenbereich zugeordnet sind; ihre Erschließung ist nach heutigem Stand nicht gesichert. Sie sollen in Grünfläche umgeplant werden.
5. Bereich östlich des Friedhofs Ederfeld: Die gärtnerisch genutzte Fläche, die städtebaurechtlich dem Innenbereich zugeordnet ist, soll in Grünfläche umgeplant werden.
6. Bereich zwischen Schulstraße und Steinseifen: Diese landwirtschaftlich genutzten Flächen sind nicht erschlossen. Sie sollen ebenfalls in Grünfläche umgeplant werden.
7. Bereich zwischen Pulverwaldstraße und Schulstraße: Es handelt sich hier um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die noch als Wohnbaufläche dargestellt sind und in Grünfläche umgeplant werden.
8. Bereich unterhalb der Grundschule Erndtebrück: Die Fläche ist für die Bebauung mit Wohnhäusern vorgesehen, ist aber nicht erschlossen. Auch hier soll stattdessen Grünfläche vorgesehen werden.
9. Bereich am Ende des Leimstruther Weges: Dieser Bereich ist seit 1981 als gemischte Baufläche dargestellt. Nun soll sie wieder für die Landwirtschaft umgeplant werden soll.
10. Bereich an der Balder Straße: Diese private, teilweise mit Bäumen bestandene Grünfläche soll in Grünfläche umgeplant werden.
11. Bereich am Jagdberg in Benfe: 2000 bestand die Absicht, einen Bebauungsplan für diese Fläche aufzustellen. Jedoch konnte aber der Bedarf an Wohngrundstücken durch die Bereitstellung von Baulücken gedeckt werden. Von weiteren Planungen wurde Abstand genommen wurde. Eine Erschließung ist nicht vorhanden.
12. Bereich unterhalb des Friedhofs Birkelbach: Diese Fläche ist zwar erschlossen, aufgrund der geringen Tiefe des Grundstücks und der damit eingeschränkten Bebauungsmöglichkeit wurden jedoch keine Beiträge für die Wasserversorgung und die Entwässerung erhoben.
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Auch die unmittelbarer Nähe des Friedhofes wirkt sich negativ auf eine mögliche Bebauung aus. Der Grundstücksteil soll daher in eine Grünfläche umgeplant werden.
13. Bereich an der Unterdorfstraße in Birkefehl: Auf Wunsch des Eigentümers wurde bereits vor einigen Jahren die Innenbereichssatzung geändert, so dass diese Fläche heute städtebaurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist. Sie soll entsprechend ihrer Nutzung in eine Fläche für die Landwirtschaft umgeplant werden.