Schameder. 2021 kann es endlich losgehen mit dem An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Schameder.

„Das Projekt sollte zügig vorangebracht werden“ – dieser Satz aus der Vorlage des Erndtebrücker Haupt- und Finanzausschusses sollte den Feuerwehrleuten des Löschzuges Schameder zumindest ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern. Denn nun werden die Pläne für das in die Jahre gekommene Feuerwehrgerätehaus am Ortsausgang Schameder konkret und der An- und Umbau steht bevor – allerdings erst im kommenden Jahr.

„Es müsste etwas vergrößert werden“, erklärte Löschgruppenführer Jörg Stöcker dieser Zeitung bereits Ende 2018: Eine verlängerte Fahrzeughalle, mehr Platz für Umkleidemöglichkeiten – das waren bereits damals schon die Wünsche für eine notwendige Renovierung. Denn die Bausubstanz des Gebäudes ist auf dem Stand von 1984, der Wunsch zur Erneuerung und auch Vergrößerung ist also auch nicht neu.

Der Plan

Doch jetzt liegt ein konkreter Plan vor, der heute abend im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Erndtebrück besprochen und verabschiedet werden soll. Demnach soll der Anbau der neuen Fahrzeughalle 2021 beginnen, der Umbau der vorhandenen Fahrzeughalle in Umkleide- und Sozialräume im Jahr 2022 und der Abriss des Zwischentraktes (diese Entscheidung könnte laut Vorlage auch vor der Umsetzung des zweiten Bauabschnitts getroffen werden) ist für 2023 geplant.

Konkret heißt das: Im hinteren Bereich des Gebäudes soll eine Fahrzeughalle in Stahlbauweise mit zwei Stellplätzen sowie Flächen zur Lagerung und Trocknung von Ausrüstung neu entstehen. Die vorhandene Halle wird in Umkleide- und Sozialräume umgebaut.

Autark von der Alten Schule

„Das Gebäude erhält zudem eine neue eigene Heizung. Damit ist das Gebäude zukünftig von der Alten Schule autark und wird nicht mehr über dieses mit Wärme versorgt. In der Folgezeit muss die zu groß dimensionierte und technisch anfällige Heizung der Alten Schule erneuert werden. Abschließend kann der Zwischentrakt zurückgebaut werden“, heißt es in der Vorlage.

Von der Fahrzeughalle werde demnach eine Zufahrt mit einer Breite von 5,75 Metern und einer entsprechend großen Aufstellfläche vor der Halle errichtet. Die Zufahrt stößt dann rechtwinklig und höhengleich auf die B 62. Die Einsatzwagen können dann über die B 62 abrücken, ohne die Gegenfahrbahn nutzen zu müssen.

Dieser Entwurf wurde dem Arbeitskreis Feuerwehr in seiner Sitzung am 11. Mai dieses Jahres bereits vorgestellt und fand dessen Zustimmung. Um den Anbau der neuen Fahrzeughalle und die Anbindung an die B 62 zu verwirklichen, ist der Erwerb von weiteren Grundstücken erforderlich, wird aus der Vorlage deutlich. Demnach werde der Flächenbedarf für den Anbau 1050 Quadratmeter betragen.

Die Kosten

Aus dem Entwurf entstehen laut Beschlussvorlage für das Gebäude An- und Umbaukosten in Höhe von 629.000 Euro. Darin enthalten sind auch Mittel in Höhe von 120.000 Euro für die Errichtung der Zufahrt und den Kauf des Grundstücks in Höhe von 38.000 Euro.

Wenn dann der Abriss des Mitteltraktes die Gesamtmaßnahme abschließen soll, belaufen sich die hierfür anzusetzenden Aufwendungen auf 59.000. Unter Berücksichtigung der Ingenieurleistungen (75.000) belaufen sich die Aufwendungen auf insgesamt 704.000.

Zusammen mit dem Löschzug Schameder habe die Verwaltung bereits die Möglichkeit von Eigenleistungen erörtert, diese wurden anschließend in die Kostenrechnung eingepflegt. Demnach können aus der Kameradschaft Eigenleistungen in Höhe von 60.400 Euro(zweiter Bauabschnitt) und 5000 Euro (dritter Bauabschnitt) erbracht werden. Dadurch reduzieren sich die Gesamtkosten auf 638.600 Euro.

Die Fördermöglichkeit

Seitens des Landes NRW ist im Januar 2020 im Rahmen der Förderkulisse Dorferneuerung ein „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern“ erlassen worden. Daher stehen Mittel für den Neubau, die Sanierung und den An-, Aus- und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern in Dörfern bis 10.000 Einwohnern zur Verfügung – die Gesamtmittel liegen bei drei Millionen Euro, der Höchstfördersatz pro Projekt beträgt bei 250.000.

Dieser Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und der Antrag ist bis 30. September bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Nicht förderfähig wird z.B. der Grundstückserwerb und die Anlegung von Parkplätzen sein, wird aus der Vorlage bereits vorab deutlich.


In der Haushaltssatzung 2020 stehen 59.825,17 Euro zur Verfügung, von denen aktuell noch 47.814,52 Euro verfügbar sind. Aus diesen Mitteln soll in 2020 der notwendige Grunderwerb umgesetzt werden. Für 2021 rechnet die Gemeinde mit einem Eigenanteil in Höhe von 229.000 Euro, für 2022 mit 67.600 Euro und für 2023 mit 54.000 Euro Eigenanteil.