Bad Berleburg. Weil er die Musikanlage aus seinem bereits gepfändeten Auto ausbaute, musste sich ein 33-Jähriger vor dem Bad Berleburger Gericht verantworten.

Weil ein 33-Jähriger aus einem Bad Berleburger Ortsteil im August 2019 eine Musikanlage aus seinem gepfändeten Auto demontiert hatte, muss er eine Geldstrafe in Höhe von 525 Euro zahlen. Verstrickungsbruch – so lautete vor dem Amtsgericht Bad Berleburg die Anklage gegen den Mann.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – oder wie sagt man so schön?“, äußerte sich der Mann auf der Anklagebank zu den Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft. „Beide Autos von mir und meiner Frau wurden gepfändet. Ich wollte die Musikanlage in das Auto umbauen, das ich schneller auslösen konnte“, erklärte der 33-Jährige. Mittlerweile habe er beide Autos wieder ausgelöst. Dass es eine dumme Aktion war, das wisse er selbst, so der Angeklagte.

Seit fast zehn Jahren straffrei

„Sie wussten, dass die Autos gepfändet sind. Dann können sie nicht einfach Dinge aus den Fahrzeugen entwenden oder austauschen“, redete Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel dem jungen Mann nochmals ins Gewissen.

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Seit fast zehn Jahren lebte der Angeklagte straffrei – bis zu jenem Tag, als er sich an seinen gepfändeten Autos zu schaffen gemacht hatte. Weitere Konfrontationen mit dem Gesetz will er vermeiden. Deswegen laute sein Lebensmotto nun: „Erst nachdenken, dann handeln.“