Bad Laasphe. Die Polizei wollte ihm helfen, im Gegenzug drohte ein Mann aus Bad Laasphe mit körperlicher Gewalt. Daher musste er sich vor Gericht verantworten.

Eine schwierige Situation: Drei Polizeibeamte wollen einem damals 25-jährigen suizidgefährdeten Bad Laaspher helfen. Die Gegenreaktion: Drohungen und körperliche Gewalt. Jetzt musste sich der heute 26-Jährige vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten – wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.

Es war ein Tag im März 2019: Polizeibeamte hatten den Angeklagten an seiner Wohnanschrift in einem Bad Laaspher Ortsteil aufgesucht – vorerst wegen des Verdachts auf eine Trunkenheitsfahrt. Der Mann auf der Anklagebank soll den Polizisten seine Haustür nur einen Spalt breit geöffnet haben. In einer Hand habe er ein Brecheisen gehalten – und den Beamten mit diesem Schläge angedroht.

Mehrfach Suizidwunsch geäußert

„Wenn ich damit auf euch losgehe, werde ich wenigstens mit Freude erschossen“, soll der 26-jährige laut Anklageschrift gesagt haben. Nachdem er mehrfach gegenüber der Polizisten geäußert habe, sich das Leben zu nehmen, war es schließlich zur Zwangseinweisung gekommen. Dagegen soll sich der Angeklagte körperlich gewehrt und versucht haben, einem Beamten die Finger zu verbiegen und ihm in die Hand zu beißen.

„Ja, ich habe gesagt, dass ich die Polizisten mit einem Brecheisen angreifen werde, damit sie mich erschießen. Aber ich habe kein Brecheisen in der Hand gehalten“, so der 26-Jährige zu seiner Verteidigung. Eine beteiligte Polizistin war sich hingegen sicher, ein Brecheisen gesehen zu haben – und auch beobachtet zu haben, wie er es später zur Seite gelegt hatte. Das versicherte sie in ihrer Zeugenaussage.

Wütend wegen Trennung von der Freundin

Hintergrund der Aktion des Angeklagten sei die Trennung von seiner damaligen Freundin gewesen. „Ich war an dem Tag seelisch sehr belastet. Meine heutige Ex-Freundin hatte von jetzt auf gleich einen neuen Mann. Da war ich sehr wütend“, gab der Angeklagte zu. Neben der psychischen Belastung hatten die Polizeibeamten auch eine Alkoholisierung bei dem Angeklagten festgestellt: Einen Wert von ungefähr 1 Promille.


Dass er einen Polizisten gebissen haben soll, bestritt der 26-Jährige. Aber die Aussage des betroffenen Beamten, der durch den Biss dank eines Lederhandschuhs nicht verletzt wurde, war für das Gericht eindeutig und glaubwürdig.

Wegen des psychischen und alkoholischen Ausnahmezustands schrieb Richter Torsten Hoffmann dem Mann auf der Anklagebank eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu.