Bad Berleburg. Ein 53-Jähriger soll auf einem Bad Berleburger Discounter-Parkplatz Unfallflucht begangen haben. Gegen die Strafe legte er Berufung ein.

Per Strafbefehlsverfahren hatte das Amtsgericht Bad Berleburg einem 53-Jährigen aus einem Bad Berleburger Ortsteil eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auferlegt. Außerdem hatte das Gericht gegen ihn ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte allerdings Einspruch eingelegt. Deswegen musste er sich am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht in mündlicher Verhandlung wegen Fahrerflucht verantworten.

Der 53-Jährige soll im Juli vergangenen Jahres einen Verkehrsunfall verursacht haben, als er mit seinem Pkw eine Parklücke auf einem Bad Berleburger Discounter-Parkplatz verlassen wollte. Dabei habe der Angeklagte einen anderen Wagen demoliert. Der Sachschaden, der bei diesem Auto entstanden war, beläuft sich auf rund 3300 Euro. „Ich habe weder etwas gesehen, noch etwas gehört“, beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.

Eindeutige Indizien sprechen gegen den Angeklagten

Doch Zeugenaussagen widersprachen dieser Aussage: Zwei Frauen, die den Unfall beobachtet hatten, wollen gesehen haben, wie der 53-jährige Fahrer und seine Beifahrerin sich erschreckt hatten, als er den Wagen neben sich streifte. Auch die Polizei hatte eindeutige Indizien gefunden, die gegen den Angeklagten sprechen: Am beschädigten Wagen hatten die zuständigen Beamten Lack-Partikel vom Auto des Beschuldigten sichergestellt.

Richter Torsten Hoffmann empfahl dem Mann auf der Anklagebank dringend, den Einspruch gegen den

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Strafbefehl zurückzunehmen und erklärte: „In der Regel wird Unfallverursachern mit anschließender Fahrerflucht ab einem Sachschaden von 1300 Euro der Führerschein vollständig entzogen – mit einer Führerscheinsperre von mindestens sechs Monaten.“

Weil am Ende zu viel gegen den Angeklagten sprach, zog er seinen Einspruch schließlich zurück. Nun ist der Strafbefehl rechtskräftig.