Bad Berleburg/Erndtebrück. Theisen wird vorgeworfen, vor der Erndtebrücker Kaserne Flyer verteilt und Soldaten zum Verrat von Militärgeheimnissen aufgefordert zu haben.

Immer wieder fordert Friedensaktivist Hermann Theisen aus Hirschberg Militärangehörige in ganz Deutschland dazu auf, Details zu amerikanischen Atomwaffen und Drohnen-Einsätzen preiszugeben. Damit ist er schon vor längerer Zeit in den Fokus der Justiz gerückt.

Nun saß der 55-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts Bad Berleburg. Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte ihn wegen des Aufrufs von Straftaten und Verstößen gegen das Versammlungsgesetzes beschuldigt. Urteil von Richter Torsten Hoffmann: Freispruch und eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro, weil er gegen Versammlungsauflagen verstoßen hatte.

Flyer-Aktion sorgt für Ärger

Unterdessen macht Theisen kein Geheimnis daraus, dass er im Juli vor der Hachenberg-Kaserne in Erndtebrück Flugblätter verteilt hatte, in denen er Soldaten dazu auffordert, Dienstgeheimnisse rund um Drohnen-Einsätze und Atomwaffen auszuplaudern – obwohl ihm das mehrfach von Behörden untersagt worden war.

Als Polizeibeamte das Verteilen der Flyer vor der Kaserne schließlich unterbanden, versendete Hermann Theisen die Flugblätter später per E-Mail an rund 40 Empfänger der Gemeinde Erndtebrück. „Die Drohnen-Problematik widerspricht unserer Rechtsauffassung“, erklärt der Angeklagte seine Motivation.

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Ich erachte die Angriffe als völkerrechtswidrig.

Verteidiger steht voll hinter seinem Mandanten

Die US-Stützpunkte Ramstein und Stuttgart spielen dabei eine zentrale Rolle – von dort werden die Drohnen-Einsätze unteranderem unterstützt und gesteuert. Unschuldige Menschen sterben durch die Angriffe. Das verstößt gegen das Grundgesetz und das Menschenrecht. Darüber muss die Öffentlichkeit informiert werden.“

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Theisens Verteidiger Martin Heiming steht vollumfänglich hinter seinem Mandanten. Er beantragte Freispruch. Für Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel war dies keine Option: „Die Mittel, die er für sein Ziel

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benutzt, sind nicht zu billigen. Er hat gegen diverse Auflagen verstoßen.“ Hippenstiel plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro.

Das Schlusswort lag allerdings bei Richter Hoffmann – und das lautete in erster Linie: Freispruch. „Es wurde nur ein einziges Flugblatt verteilt – und die E-Mails haben sich nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einen festgelegten Personenkreis gerichtet“, begründete er das Urteil.