Bad Berleburg/Erndtebrück. Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Siegen. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen rechnet mit Freispruch.

Das Amtsgericht Bad Berleburg verhandelt am kommenden Freitag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Hirschberg an der Bergstraße. Er ist Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und wird von Rechtsanwalt Martin Heiming aus Heidelberg verteidigt.

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Theisen hatte im Sommer vor dem US-Stützpunkt Ramstein, am United States Africa Command in Stuttgart, am Bundesverteidigungsministerium in Bonn und an der Hachenberg-Kaserne in Erndtebrück militärkritische Flugblätter verteilt. Darin forderte er Soldaten und Zivilbeschäftigte dazu auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Beteiligung der in Ramstein und Stuttgart stationierten Verbindungskommandos der Luftwaffe an den weltweiten Drohnen-Einsätzen der US-Army sowie der Central Intelligence Agency zu informieren. Seine Aktion hatte er damit begründet, die Bundesregierung unternehme zu wenig, um die Nutzung von US-Militärstützpunkten in Deutschland für völker- und menschenrechtswidrige Drohneneinsätze zu beenden.

Verfahren in Bonn inzwischen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliege, während die Staatsanwaltschaft Siegen Theisen angeklagt hat: „Die umfassenden Informationen, die der Angeschuldigte verlangte, könnten ihm die durch die Flugblätter angesprochenen Personen nur durch einen Verstoß gegen ihre Geheimhaltungspflichten gegenüber ihrem Dienstherrn erteilen“, zitiert die DFG-VK Oberstaatsanwalt Christian Kuhli in einer Pressemitteilung.

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Nach Angaben der Friedensgesellschaft steht Theisen wegen verschiedener Flugblatt-Aktionen seit 30 Jahren immer wieder im Fokus der Justiz. In den allermeisten der inzwischen über 25 Strafverfahren wurde er aber spätestens in der Revisionsinstanz freigesprochen. Und „ich erwarte auch in diesem Verfahren einen Freispruch für unser aktives Mitglied“, erklärt Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg.

Die öffentliche Verhandlung am Freitag, 20. Dezember, im Sitzungssaal 1 des Bad Berleburger Amtsgerichts beginnt um 10 Uhr.