Raumland/Siegen. Es könnte ein Indizienprozess werden gegen den Lokführer, dem der Anschlag auf die Rothaarbahn vorgeworfen wird. Viel hängt von Gutachten ab.
Noch ist nicht klar, welche juristischen Folgen der Gullydeckel-Anschlag auf einen Zug der Rothaarbahn Mitte April 2019 haben wird. Nachdem die Mordkommission „Gleis“ ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, gibt es dennoch viele offene Fragen.
Wie der ermittelnde Staatsanwalt Rainer Hoppmann erläutert, liegen zwar bereits einige Gutachten zu sichergestellten DNA-Spuren vor. „Ich warte aber noch auf ein abschließendes Gutachten des Landeskriminalamtes.“ Erst dann stellt sich nach Gewichtung der Indizien heraus, ob Anklage gegen den tatverdächtigen Zugführer erhoben wird.
Erbgut an Gullydeckeln und Seilen
Die Erbgut-Spuren sind nach Informationen dieser Zeitung sowohl an den Gullydeckeln wie auch an Seilen sichergestellt worden, mit denen mehrere Gullydeckel an einer Brücke am Vorderstöppel aufgehängt wurden.
Der zum Tatzeitpunkt 49-jährige Verdächtige stammt aus Lünen. Als Fahrer der Regionalbahn war er am 13. April frühmorgens auf einer Leerfahrt mit einem Triebwagen auf dem Weg zum Bahnhof Bad Berleburg. Dabei kollidierte sein Zug mit Gullydeckeln. Der Lokführer blieb bei dem Zusammenstoß körperlich unverletzt. Der Sachschaden am Zug aber war sehr hoch.
Aufgrund dessen, dass ein Anschlag gegen das Leben der Menschen im Zug nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde in Hagen eine Mordkommission eingesetzt. Weitergehende Ermittlungen der Kriminalbeamten führten dann schnell in Richtung des Triebwagenführers, mündeten in einer vorläufigen Festnahme und einer Hausdurchsuchung. Nun schwebt trotz einiger belastender Indizien die Frage einer Anklage.