Bad Berleburg. Die Trauerkultur ändert sich und erzeugt Veränderungsdruck, mit dem sich die Stadt Bad Berleburg im nächsten Bauausschuss beschäftigen wird.

Die Trauerkultur wandelt sich. Immer häufiger werden die klassischen Erdbestattungen von Feuerbestattungen mit anschließender Urnenbeisetzung in Rasengräbern, Friedwäldern und Ruheforsten abgelöst. Die Gründe sind vielschichtig und reichen von der einfacheren Pflege bis hin zu handfesten Kostenfragen oder dem schlichten Argument, dass die jüngeren Familienmitglieder Wittgenstein verlassen haben. Die Kehrseite dieses Wandels sind die oftmals zu großen Friedhofsflächen, die Kosten für Pflege verursachen, was sich dann in den Gebührensatzungen niederschlägt. Der kulturelle und demographische Wandel erzeugen Veränderungsdruck, mit dem sich die Stadt Bad Berleburg seit 2015 intensiver auseinandersetzt.

Jetzt, in der nächsten Sitzung des Bad Berleburger Bauausschusses am Dienstag, 17. September, 18 Uhr in der Aula des Johannes-Althusius-Gymnasiums werden erste Ergebnisse politisch diskutiert.

Bereits 2013 berichtete die Redaktion von Dorfgemeinschaften, die die Pflege der Grünanlagen – speziell auch der Friedhöfe – übernehmen und so den Bauhof der Stadt entlasten. In der Bauausschusssitzung am 17. September stellt die Stadt Bad Berleburg ein weiter gehendes Konzept vor: Die Teilstilllegung von Friedhofsflächen und deren Umnutzung. Erarbeitet wurde das Konzept in einer Projektgruppe aus Vertretern der politischen Parteien, der Verwaltung und des Evangelischen Kirchenkreises Wittgenstein. „Unterschiedliche Auffassungen wurden eingehend diskutiert und am Ende einvernehmlich von den Mitgliedern der Projektgruppe beschlossen und mitgetragen.“ Mitgewirkt haben auch die Ortsvorsteher.

Friedhof Aue

Sinkende und steigende Gebühren

Für die Wahlgrabstätten als Rasen-Urnengräber sinken die Gebühren von 1067 auf 1000 Euro bei der einfachen Grabstätte. Beim Doppel-Urnengrab wären es 1600 statt 2134 Euro.

Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für die Herrichtung der Gräber oder die Nutzung einer Leichhalle bzw. Friedhofskapelle. Am stärksten ist der Anstieg der Gebühr im Satzungsentwurf aber bei der Ausbettung eines Bestatteten: Sie klettert von bislang 1000 auf 2350 Euro.

Ein Bereich des Friedhofs solle zur Beweidung bzw. für extensive Bewirtschaftung einem örtlichen Landwirt angeboten werden. Der Vorteil dieser Nutzung liege darin, dass man eine Verbuschung vermeide und eine Rückführung im Bedarfsfall unproblematisch möglich sei. Eine entsprechende ortstypische Einfriedung sei bereits erfolgt.

Friedhof Sengelsberg

Auf dem Kernstadt-Friedhof könnten nach Meinung der Ortsvorsteherin und der Projektgruppe drei alternative Nutzungen erfolgen. Mit einem Parkplatz könnte man dringend benötigten Raum schaffen und zugleich auch älteren Menschen den Besuch des Friedhofs erleichtern. Ein 6000 Quadratmeter großer Bereich könnte als Bienenwiese angelegt werden, die mittels einer Totholzhecke vom Parkplatz abgetrennt, Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten könne.

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Außerdem wurde die Errichtung eines Tierfriedhofs angeregt. „Insbesondere die kirchlichen Vertreter halten einen solchen Tierfriedhof für die Bewältigung der Trauerarbeit über den Verlust eines geliebten Tieres für äußerst hilfreich“, heißt es in der Vorlage.

Friedhof Elsoff

In Elsoff gibt es einen Sonderfall. Hier soll eine bereits für Bestattungen genutzte Fläche zurückgeführt werden. Deshalb sei für die Bevölkerung auch keine andere Nutzung als die einer Bienenwiese denkbar. Die Fläche solle bis zu zwei Mal im Jahr gemäht und damit abgemagert werden, um später als Lebensraum für Feld- und Wildblumen zu dienen. Eine Nutzung als Streuobstwiese oder eine Einfriedung stießen auf Ablehnung bei Ortsvorsteher und Vereinsvertretern.

Friedhof Richstein

Hier ist die Beweidung der zurückzuführenden Fläche die favorisierte Lösung. Wie in Aue wurde auch hier bereits eine ortstypische Einfriedung vorgenommen.

Friedhofsgebühren

Eins vorweg: Sterben wird in vielen Fällen teurer – aber nicht bei jeder Bestattungsform. Die klassische Erdbestattung im für 30 Jahre gepachteten Rasenreihengrab soll um 400 Euro teurer werden und künftig 1700 Euro kosten. Die Gebühr für die Wahlgrabstätte für 30 Jahre würde ebenfalls um 400 Euro auf 2000 Euro angehoben. Das Doppel-Wahlgrab für 40 Jahre stiege um 500 Euro auf insgesamt 3700 Euro.