Kreise Siegen-Wittgenstein. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterstützt Blinde und Gehörlose finanziell. Krankenkassen kommen nicht für alle Kosten auf.
Rund 2,4 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen im Kreis Wittgenstein ausgezahlt (2017: Rund 2,5 Millionen Euro). 2018 erhielten 807 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen (2017: 823).
Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. „Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen“, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. „Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt.“
739,91 Euro monatlich stehen derzeit blinden Erwachsenen unter 60 Jahren zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 370,59 Euro. Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.
2018 haben westfalenweit 25.858 (2017: 26.420) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von mehr als 81 Millionen Euro (2017: rund 81 Millionen Euro) vom LWL erhalten.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden.