Raumland/Bad Berleburg. Mit Bauchschmerzen stellte das Amtsgericht ein Verfahren gegen eine Schulbusfahrerin ein, weil es keine „typische Unfallflucht“ war.

Gegen Zahlung einer Geldbuße von 1800 Euro ist das Verfahren wegen Unfallflucht gegen eine Schulbusfahrerin (52) eingestellt worden. Rechtsanwalt Wolfgang Stahl aus Siegen machte deutlich, dass es sich nicht „um eine typische Unfallflucht“ gehandelt habe. Dem stimmten auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel mit Bauchschmerzen und Richter Thorsten Hoffmann „mit Bauchschmerzen, die an eine Kolik grenzen“ zu. Am 6. Februar diesen Jahres war es zu einem Unfall auf der Sauerlandstraße direkt im Bereich der Engstelle unter dem Eisenbahnviadukt in Raumland gekommen. Dem aus Raumland kommenden, mit Grundschülern besetzten Omnibus war ein Lastzug aus Richtung Bad Berleburg entgegengekommen. Beide mussten stark bremsen.

An Engstelle zurückgesetzt

Damit der Lastwagen die Engstelle passieren könnte, sollte die Busfahrerin auf ein Zeichen des Lastwagenfahrers zurücksetzen. Das tat die 52-jährige Angeklagte auch. Der Bus rollte rückwärts und kollidierte mit einem dahinter stehenden Pkw einer 25-jährigen Frau. „Ich habe von dem Unfall nichts mitbekommen, weil es im Bus dermaßen laut gewesen ist“, sagte die Busfahrerin. Auch habe sie den Wagen hinter ihr nicht gesehen und auch das Hupen der Pkw-Fahrerin nicht gehört. An dem Auto entstand ein Sachschaden von 4929 Euro, während am Bus nur geringer Schaden entstand.

Anklägerin Judith Hippenstiel und auch Richter Torsten Hoffmann machten der Berufskraftfahrerin eindringlich klar, dass sie ihr Fahrzeug nicht zurücksetzen oder auch nur rollen lassen dürfe, wenn sie nicht zweifelsfrei wisse, dass niemand dahinter stehe. „Da könnte ja ein Kind gestanden haben“, sagte Hoffmann oder ein Fahrradfahrer, so Hippenstiel. „Im Zweifel müssen sie die Polizei rufen, damit die den Verkehr regelt“, so Hippenstiel weiter.

Geschädigte unter Schock

Die Polizei hätte die Busfahrerin auch rufen müssen, als es direkt nach dem Unfall zum Gespräch mit der Unfallgeschädigten auf der Buswende am THW kam. Dort sprach die Pkw-Fahrerin die Busfahrerin am Fenster des Fahrerhauses an. Die 25-Jährige stand unter Schock und konnte das Ausmaß des Schadens an ihrem Wagen auf den ersten Blick nicht beurteilen. Die Busfahrerin entgegnete, dass sie ihr Fahrzeug nicht verlassen dürfe, weil Grundschulkinder im Bus säßen. Über diese Situation war die Geschädigte so perplex, dass sie den Bus weiterfahren ließ. Erst in der Werkstatt war der Schaden am Rahmen ihres Wagens offenkundig. Die 25-Jährige hatte sich das Kennzeichen des Busses gemerkt und Anzeige erstattet. Die Busfahrerin war, nachdem sie ihre Planfahrten beendet hatte, ebenfalls zur Polizei gefahren.

Bauchschmerzen mit der Einstellung des Verfahrens hatten Anklage und Gericht wegen einer vor vier Jahren erfolgten Verurteilung der Busfahrerin wegen Unfallflucht. „Sie hätten es besser wissen müssen“, redete Judith Hippenstiel der Kraftfahrerin ins Gewissen. Für die Angeklagte sprach ihre Geständigkeit und die Angaben der Unfallgegnerin, die ebenfalls den Schaden nicht hatte einschätzen können.