Erndtebrück. . Ein 24-jähriger Mann aus Hilchenbach soll nach einschlägigen Vorstrafen ins Gefängnis. Richter Hoffmann schließt Aussetzung auf Bewährung aus.
Wer es nach mehreren einschlägigen Vorstrafen nicht begreift, der müsse es eben auf einem anderen Weg lernen. Diese Aussage richtete Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in ihrem Plädoyer an einen 24-jährigen Angeklagten aus Hilchenbach, der im Juni 2018 zum wiederholten Mal ohne Führerschein in Erndtebrück Auto gefahren sein soll. Dieser ließ während der Verhandlung durch seinen Verteidiger verlauten, dass er die Vorwürfe einräume.
Einschlägige Vorstrafen
Seit 2010 musste sich der Angeklagte immer wieder unter anderem wegen Betruges, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten. „Ab und zu konsumiert er nach eigenen Aussagen Drogen“, teilte seine Bewährungshelferin Martina Stein mit, die ihn seit einer vorausgegangenen Bewährungsstrafe im Jahr 2017 begleitet.
Der 24-Jährige sei sich nicht darüber im Klaren, dass er betäubungsmittelabhängig sei und gehe diese Problematik auch nicht an, so Stein. Ihre Prognose für die Zukunft lautete: „Ich bin nicht davon überzeugt, dass er hier raus geht und keine Straftaten mehr begeht.“
Negative Sozialprognose
Ebenso sei der Angeklagte seinen Bewährungsauflagen nicht nachgekommen. 1800 von 2000 Euro seien nach wie vor nicht bezahlt. „Sie stehen in Arbeit und kümmern sich nicht“, sagte Hippenstiel verständnislos. Die negative Sozialprognose der Bewährungshelferin konnten somit Hippenstiel und der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann nur bestätigen.
Obwohl sich der Angeklagte geständig zeigte und seit einem Jahr eine unbefristete Anstellung habe, ließ Hoffmann keine Bewährungsstrafe mehr zu: Vier Monate Freiheitsstrafe sowie 18 Monate Sperre, den Führerschein zu erwerben, lautete das Urteil für den 24-Jährigen. Damit lag Hoffmann zwei Monate unter der geforderten Strafe der Oberamtsanwältin.