Bad Berleburg. . Der Anwalt von Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts an.
Im Streit um das Millionen-Erbe des Fürstenhauses Sayn-Wittgenstein-Berleburg hat Dr. Henrich Schleifenbaum, Siegener Anwalt von Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, jetzt angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts Bad Berleburg (Az. 2 Lw 3/17) einzulegen. Das Gericht hatte unter anderem die Ansprüche seines 77-jährigen Mandanten, der ein Cousin des Vaters von Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (50) ist, zurückgewiesen.
Allen am Prozess Beteiligten sei klar gewesen, so Schleifenbaum im Gespräch mit unserer Zeitung, „dass das nicht in erster Instanz entschieden würde“, sondern zum Oberlandesgericht in Hamm gehe.
Nachlass-Pflegschaft angeordnet
Und dass sein Mandant dort erfolgreich sein werde, davon sei er überzeugt, so der Jurist weiter. So habe das OLG ja bereits eine Nachlass-Pflegschaft angeordnet – und dabei werde es auch bleiben, obwohl die Gegenseite ihrerseits dagegen Beschwerde eingelegt habe.
„Wir wollten eigentlich nicht, dass eine familiäre Auseinandersetzung zum Gegenstand einer Veröffentlichung wird“, bedauert Dr. Schleifenbaum. Die Familie täte gut daran, sich hier zurückzuhalten, meint er.
Es geht auch um die Höfe-Ordnung
Im Übrigen argumentiere er in der Sache juristisch ausdrücklich nicht mit der Herkunft der Lebensgefährtin von Prinz Gustav, betont der Anwalt. Hintergrund: Das Testament von Prinz Gustavs Großvater Gustav-Albrecht als Erblasser fordert unter anderem, dass eine Ehefrau des Erbprinzen „arisch“ sein müsse. Vielmehr gehe es ja auch darum, ob Prinz Gustav im Sinne der Höfe-Ordnung genug Berufserfahrung habe im Umgang mit einem forstwirtschaftlichen Betrieb. Dass sich die Streitenden außergerichtlich einigen, „das haben wir immer angeregt“, so Dr. Schleifenbaum – doch dies habe Prinz Gustav abgelehnt.
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