Bad Berleburg. . Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen Auflage eingestellt. Unfallopfer (23) stellt keine zivilrechtlichen Forderungen.

Ein 65-jähriger Rentner aus Bad Berleburg musste sich am Dienstag wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

Im November 2018 soll er dunkel gekleidet und ohne Licht in den frühen Morgenstunden auf der K 50 zwischen Arfeld und Meckhausen zu Fuß entlang des linken Seitenstreifens in Richtung Bad Berleburg unterwegs gewesen sein. Vermutlich war es nur seiner reflektierenden Krücke zu verdanken, dass der 23-Jährige Autofahrer, der ebenfalls in Richtung Bad Berleburg zur Arbeit fuhr, den Mann auf der Fahrbahn wahrnahm und ruckartig sein Auto nach rechts in die Böschung steuerte.

Dabei überschlug sich das Auto und kam erst nach fast 25 Metern auf dem Dach zum Stillstand. Laut Unfallanzeige der Polizei wäre ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich gewesen.

Subjektiv fühlte er sich nicht beteiligt

Der Angeklagte gab an, dass er am Unfallort vorbei- und ohne Nachfrage, ob er helfen könne, weitergegangen sei, weil bereits drei Helfer vor Ort waren. Aufgrund seiner Gehbehinderung habe er das verunglückte Auto erst nach einigen Minuten erreicht. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zeigte sich erstaunt über das Verhalten des 65-Jährigen. „Er muss fragen, ob er helfen kann“, mahnt Hippenstiel. „Moralisch bin ich da ganz bei Ihnen“, sagte seine Verteidigerin. Ihr Mandant habe subjektiv aber nicht verstanden, dass er Unfallbeteiligter war.

Da der 23-jährige Autofahrer mit Prellungen und einer Gehirnerschütterung davon kam und keine zivilrechtlichen Forderungen gegen den 65-jährigen Fußgänger stellte, entschied der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann das Verfahren gegen Auflagen in Höhe von 300 Euro an den DRK Ortsverein Bad Laasphe vorläufig einzustellen.

„Das war auch lebensgefährlich für Sie“, betonte Hoffmann gegenüber des 65-Jährigen. Der Angeklagte versicherte, dass er in Zukunft den Ederradweg statt der Straße nutzen werde – dieser war ihm zuvor nach eigenen Angaben unbekannt gewesen.

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