Bad Berleburg. Die Koordinierungsgruppe trifft sich mit NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in Siegen. Wer ist dieses Gremium und was kann es entscheiden?
Am kommenden Mittwoch sitzen sie alle an einem Tisch. Alle, die sich mit dem Wisentprojekt und seinen Folgen beschäftigen. Und genau an diesem Tisch wird dann auch NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) Platz nehmen. Als Vertreterin des Landes repräsentiert sie eine der Vertragsparteien, will zwischen Befürwortern und Gegner vermitteln, ausgleichen und eine politische Lösung für ein Problem suchen, das inzwischen fast ein Jahrzehnt gewachsen ist.
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Für die Heimatzeitung ist dies Grund genug, sich noch einmal intensiver mit der Koordinierungsgruppe oder Steuerungsgruppe dieses Auswilderungsprojektes zu befassen, der rund 30 verschiedene Interessengruppen angehören – auch Vertreter der Wisent-Gegner.
Den Vorsitz führt der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Andreas Müller (SPD). Wir haben bei der Kreisverwaltung und dem zuständigen Umweltdezernenten Arno Wied in Siegen nachgefragt, wie dieses Gremium arbeitet und auf welcher Grundlage diese Gruppe schlussendlich Einfluss auf das Projekt nehmen kann.
Wie oft tagt die Lenkungsgruppe im Jahr?
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Arno Wied: Die Koordinierungsgruppe wird nach Bedarf zusammen gerufen. In 2018 hat eine Sitzung stattgefunden.
Wo findet diese Sitzung statt?
Die Sitzung ist nicht-öffentlich – und daher bitten wir um Verständnis, dass wir den Ort nicht nennen.
Welche Entscheidungsbefugnisse hat diese Koordinierungsgruppe und auf welcher Vereinbarung fußen diese?
Grundlage ist der „Öffentlich-rechtliche Vertrag für die Freisetzungsphase ‚Wisente im Rothaargebirge‘ nach § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz“, dessen Rechtmäßigkeit kürzlich durch das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt worden ist.
Die Koordinierungsgruppe hat danach die primäre Aufgabe, das Projekt beratend zu begleiten und den Trägerverein beim Projektmanagement zu beraten.
Daneben soll sie aber auch nach Auswertung der Ergebnisse der Freisetzungsphase einvernehmlich die Rahmenbedingungen festlegen, unter denen der Projekt-Träger das Eigentum und die Tierhalter-Gemeinschaft an den Wisenten aufgeben kann und unter denen die Tiere herrenlos im Sinne des Zivilrechts werden. Sollte die Koordinierungsgruppe solche Empfehlungen auf den Weg bringen, würden die Partner einer für die Phase der Herrenlosigkeit neu abzuschließenden Anschlussvereinbarung diese Empfehlungen bei der dann notwendigen Definition der Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die Koordinierungsgruppe hat aber auch das Recht, das Projekt während der Freisetzungsphase jederzeit abzubrechen, wenn aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit eine Weiterführung aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht mehr zu vertreten ist.
Ministerin Ursula Heinen-Esser wird an der Sitzung am 27. März teilnehmen. Welche Bedeutung hat der Minister-Besuch aus der Sicht des Vorsitzenden der Koordinierungsgruppe?
Landrat Andreas Müller begrüßt das Engagement der Ministerin und ihr Bemühen, für die nächste Zeit des Projektes eine Befriedung der Konflikte zwischen Projekt-Trägern, -Befürwortern und -Gegnern zu erreichen.
Welche Möglichkeiten für eine politische Lösung des schwelenden Rechtsstreits gibt es?
Es gibt unterschiedliche Lösungsansätze, in deren Bewertung der Kreis aber nicht der in der Koordinierungsgruppe anstehenden Diskussion vorgreifen möchte.
Alles zum Thema Wisente finden Sie unter http://www.wp.de/wisente