Bad Berleburg. . Zu einer Gesamtgeldstrafe von 2700 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 33-jährigen Bad Berleburger.
Zu einer Gesamtgeldstrafe von 2700 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 33-jährigen Bad Berleburger mittels eines Strafbefehls, da der Angeklagte nicht zu seiner Verhandlung erschien. Er musste sich wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Führerscheins verantworten. Im September 2017 soll der 33-Jährige Nummernschilder an ein Auto angebracht haben, die für dieses nicht vorgesehen waren. Schließlich war er das Auto ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren und von der Polizei erwischt worden. Die Auto-Kennzeichen zog das Gericht ein.