Bad Berleburg. . Der 44-Jährige hatte sich geweigert Cortison zu nehmen. Er musste sich bereits mehrfach wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis verantworten.

Zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 44-jährigen Bromskirchener. Er musste sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im August vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte 12,67 Gramm Marihuana sichergestellt. „Das stimmt. Seit meinem 20. Lebensjahr konsumiere ich gelegentlich Cannabis wegen meiner Neurodermitis“, räumte der Angeklagte ein.

Bereits Freiheitsstrafen wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Wegen der Trockenheit im letzten Sommer habe der Angeklagte einen Neurodermitis-Schub bekommen und deswegen zum Cannabis gegriffen. Cortison, das ihm seine Ärztin empfohlen habe, wolle er nicht nehmen.

Richter Torsten Hoffmann wies den Angeklagten darauf hin, dass es aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes schon öfter zu Verurteilungen – die sogar zu Freiheitsstrafen führten – gekommen war: „Sie wissen schon lange, dass ihre Krankheit keine Rechtfertigung ist. Sie sollten das nochmal mit einem Arzt besprechen.“

Nochmal mit einem Arzt darüber sprechen – davon erhoffe sich der Angeklagte wenig. Er habe sich allerdings unmittelbar nach der angeklagten Tat mit seiner Krankheit auseinandergesetzt und sei dabei auf alternative Medikamente gestoßen, die sogar besser als Cannabis helfen sollen. Mit der illegalen Selbstbehandlung habe der Angeklagte nun abgeschlossen.

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