Arnsberg/Bad Berleburg. . Waldbauern aus Milchenbach und Oberhundem klagen gegen Vertrag zwischen Land NRW, Kreis und Wisentverein. Urteil wird in zwei Wochen zugestellt.

Das Wisentprojekt beschäftigt aktuell wieder die Justiz, genauer gesagt das Verwaltungsgericht in Arnsberg. Dort wurde am Montag mündlich über eine Klage von vier Waldbauern aus Milchenbach und Oberhundem im Kreis Olpe verhandelt. Den Verfahrensbeteiligten wird das Urteil in zwei Wochen schriftlich zugestellt. Allerdings gibt es aus dem Gericht vage Hinweise dazu, dass die Kläger zumindest einen Teilerfolg gegen den Trägerverein erzielt haben könnten.

Neue Variante

Neu an dieser Variante des Rechtsstreits ist, dass die Kläger nicht das Auswilderungsprojekt direkt oder Schälschäden an ihren Buchen anprangern, sondern die vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Trägerverein des Auswilderungsprojektes, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Land NRW.

In dem öffentlich-rechtlichen Vertragswerk haben das Land und der Kreis gemeinsam mit dem Trägerverein des Wisentprojektes die Rahmenbedingungen für die Freisetzung festlegt. Dort ist unter anderem davon die Rede, dass das Projektgebiet 4800 Hektar umfasst. Die genaue Lage sei aber nicht bezeichnet. Außerdem ist davon die Rede, dass die Tiere bis zum Abschluss der Freisetzungsphase im Eigentum des Trägervereins blieben. Dadurch haben Waldbauern Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Schäden. Der entsprechende Fonds wird durch Trägerverein, Land und Kreis jährlich mit bis zu 50.000 Euro bereitgestellt. Allerdings ist nicht eindeutig definiert, wie lange diese Freisetzungsphase dauert.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag im Fokus

Wie die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Silke Camen erläutert, pochen die Kläger darauf, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „unwirksam“ ist und haben hilfsweise, falls das Gericht dies anders sieht, noch auf die Kündigung der Vereinbarung geklagt. Zweiter Aspekt der Klage ist, dass die Waldbauern sagen, das Land NRW und auch der Kreis müssten ihr Privateigentum vor Schaden schützen, somit hätten sie sich also gar nicht an dieser Vereinbarung beteiligen dürfen. Laut dem Gericht vertreten die Kläger die Auffassung, dass die Vertragsparteien hätten wissen können, dass die Wisentherde das Streifgebiet auf dem Grund der Wittgenstein-Berleburg’schen Rentkammer verlässt und in der Folge auch Bäume in benachbarten Gebieten wie in Schmallenberg im Hochsauerlandkreis und auch im Bereich Lennestadt und Kirchhundem im Kreis Olpe beschädigen könnte.

Dauerhafter Rechtsstreit

Parallel zu diesem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg befasst sich seit November 2017 auch der Bundesgerichtshof mit dem Auswilderungsprojekt. Dauerhafter Streit ist zwischen beiden Parteien programmiert und führt Waldbauern und Trägerverein seit Jahren immer wieder vor den Richter.

Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg (2015) und dem Oberlandesgericht Hamm (2017) haben keine endgültige Entscheidung gebracht. Beide Seiten zogen nach dem Urteil des OLG Hamm vor den Bundesgerichtshof. Dort wird es keine schnelle Entscheidung geben. Beide Seiten wollen weitere Papiere und Gutachten beibringen. Von Klägerseite und Trägerverein waren gestern keine Statements zu erhalten.

Alles zum Thema Wisente gibt es hier: https://www.wp.de/staedte/wittgenstein/wisente/