Bad Laasphe. . Bei einer Hausdurchsuchung wird bei einem 38-Jährigen aus Bad Laasphe Marihuana und Ecstasy beschlagnahmt. Gericht verhängt Bewährungsstrafe.

Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die das Amtsgericht Bad Berleburg zur Bewährung aussetzte, wurde ein 38-jähriger Bad Laaspher verurteilt. Er saß wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln auf der Anklagebank.

Der Vorwurf

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass sich alles so zugetragen hatte, wie es Oberamtsanwältin in der Anklageschrift verlesen hatte: Bei einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im März vergangenen Jahres, hatten die Beamten rund 46 Gramm Marihuana und zehn Ecstasy-Pillen sichergestellt. „Ich habe das gekauft, weil ich psychische Probleme habe“, erklärte sich der Angeklagte vor Gericht und beteuerte außerdem, dass die Drogen für den Eigenbedarf bestimmt gewesen sein sollen.

Ein Gutachten, das Richter Torsten Hoffmann vorlag, belegt: Das Cannabis hatte eine Wirkstoffmenge von 4,97 Gramm THC enthalten. „Sie können froh sein, dass das Zeug eine schlechte Qualität hatte. Bei einer Wirkstoffmenge von 7,5 Gramm wäre hier die Rede von einer nicht geringen Menge gewesen“, so Hoffmann. Die Ecstasy-Tabletten habe der Angeklagte laut eigener Aussage nur „mal probieren“ wollen.

Die Empfehlung

Anklägerin Judith Hippenstiel sieht für den 38-Jährigen keinen anderen Ausweg als das Absolvieren einer Therapie: „Ich glaube, dass nur eine Therapie den Angeklagten in ein straffreies Leben bringen wird.“

Deswegen entschied sich das Gericht dazu, dem Angeklagten eine Therapie als Bewährungsauflage zu geben. Absolviert er diese nicht, droht ihm der Widerruf seiner Bewährung und er muss seine Strafe in Haft absitzen.

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