Bad Berleburg. . Längere Aufenthaltsdauer für Flüchtlinge in NRW-Landeseinrichtungen geplant. Bad Berleburg will sich verstärkt um Betreuung und Angebote kümmern.
Flüchtlinge, die nach „einer Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzbedürftig sind“, sollen direkt aus den Aufnahme-Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung vor, die damit Kommunen entlasten will.
Gleichzeitig soll die Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen in Einzelfällen von bislang sechs auf bis zu 24 Monate erhöht werden können. Während unter anderem der Städte- und GemeiMndebund dieses Vorgehen befürwortet, lehnt der Flüchtlingsrat den längeren Aufenthalt in Landeseinrichtungen ab. Im Bad Berleburger Rathaus wird das Gesetz begrüßt.
Gesetzentwurf ist bekannt
„Der Gesetzentwurf ist uns bekannt“, sagt Regina Linde, im Bad Berleburger Rathaus Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste. „Wir sehen das als keinen schlechten Weg an, weil die Kommunen vom Land aus der Verantwortung genommen werden, was die Mitwirkung bei der Rückführung von Personen in ihre Heimatländer angeht.“
Auch wenn dies Bad Berleburg zurzeit deutlich weniger betreffe als andere Kommunen, „da wir nur aufnahmeverpflichtet für den Personenkreis mit Anerkennung sind“, so Linde weiter.
Integrationslotsen sind gefragt
Erforderlich sei es jedoch bei der langen Aufenthaltsdauer, „dass die Menschen in den Einrichtungen sinnvoll beschäftigt sind“. Nach momentaner Gesetzeslage ist keine Arbeitsaufnahme möglich – und Flüchtlingskinder in der Einrichtung sind auch nicht schulpflichtig.
Hier setzt die Stadtverwaltung auf die vielen ehrenamtlich tätigen Berleburger, die sich als Sprachmittler, in der Kleiderkammer, als Integrationslotse oder Flüchtlingspaten in den unterschiedlichen Initiativen um die Belange der Flüchtlinge kümmern – vorrangig natürlich zunächst um jene, die ihren Wohnsitz als anerkannte Flüchtlinge oder als solche mit subsidiärem Schutz in Bad Berleburg genommen haben.
NRW-Familienministerium: „Begleitmaßnahmen erforderlich“
Auf Anfrage unserer Zeitung erläutert für das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration der stellvertretende Pressesprecher Henning Severin: „MMit Blick auf die vorgesehene längere Verweildauer von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen werden Begleitmaßnahmen erforderlich werden.“
Zu diesen Maßnahmen gehören laut Severin „exemplarisch eine intensivere Betreuung der Geflüchteten, die Erweiterung der Betreuungs-, Freizeit- und Beschäftigungsangebote in den Einrichtungen mit zusätzlichen tagesstrukturierenden Maßnahmen, die flächendeckende Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzepts sowie weitere Schulungsmaßnahmen für die in den Landeseinrichtungen tätigen Beschäftigten.“
Und: „Im Hinblick auf die Umsetzung des Stufenplans ist es Ziel, auch geflüchteten Kindern und Jugendlichen Bildungsgrundlagen über die bereits bestehenden Konzepte in allen Landeseinrichtungen hinaus zu ermöglichen“, betont Sprecher Henning Severin. „Gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung wird überlegt, wie dies umgesetzt werden kann.“
Denn die Fürsorge für die Menschen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes obliegt der Bezirksregierung Arnsberg und dem eingesetzten Betreuungsverband. Linde: „Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Integration bringen sich ein, um zum Beispiel Kontakte zwischen Vereinen und der Einrichtung herzustellen.“
Abwechslung beim Fußballturnier
Wie durch das im Oktober durchgeführte Fußballturnier sorgten sie ferner „für ein wenig Abwechslung und den Austausch mit anderen Personengruppen“.
Klar ist für die Fachbereichsleiterin, dass durch Umsetzung des Gesetzes „auch einige Asylbewerber in der Bad Berleburger Einrichtung länger verweilen müssen und damit häufiger im Stadtbild zu finden sind. Die Menschen mit Asylbegehren sollten das Gefühl haben, dass sie die Zeit, die sie in den Einrichtungen verbringen müssen, vernünftig nutzen können – vor allem dann, wenn es sich um längere Aufenthalte handelt“.