Bad Berleburg. . Der floh aus dem offenen Vollzug. „Daher hatte er kein Geld für die Fahrkarten“, versuchte sein Verteidiger die Taten zu begründen.

„Sie wissen nicht, wie es in der JVA ist“, sagte ein 27-jähriger Angeklagter vor dem Bad Berleburger Amtsgericht. Dort musste er sich wegen Schwarzfahren in gleich 13 Fällen verantworten. Am Ende wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt vor dem Hintergrund, dass er eine Anti-Drogen-Therapie beginnt.

In dem Zeitraum vom Juni 2017 bis Anfang Februar 2018 ist der Mann aus einem Berleburger Ortsteil immer wieder mit Zug und Bus durch Wittgenstein ohne gültigen Fahrschein gefahren. „Ich gestehe, dass ich schwarz gefahren bin. Aber das ist ja noch das kleinere Vergehen“, sagte der Angeklagte und wies auf andere Strafen hin, unter anderem Körperverletzung, die noch in Olpe verhandelt werden. Daher bat er Oberamtsanwältin Hippenstiel, den Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen. Schließlich wolle er ab Januar eine Therapie beginnen. Das jedoch, habe der 27-jährige schön häufiger versprochen.

Aus offenen Vollzug ausgebrochen

Bereits am 17. Juli dieses Jahres wurde der Angeklagte wegen eines anderen Deliktes bereits vom Amtsgericht Siegen zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen wolle er Berufung einlegen. Judith Hippenstiel jedoch ermahnte ihn zur Einsicht. „Wenn Sie hier eine Therapie statt einer Strafe erzielen möchten, rate ich ihnen: Lassen Sie das mit der Berufung.“ Immerhin käme bei dem Verfahren in Berleburg hinzu, dass der Angeklagte die Strafen während seiner Zeit im offenen Vollzug beging. „Wenn es so schlecht in der JVA ist, frage ich mich, warum Sie dann trotzdem noch straffällig werden“, so Hippenstiel.

Mahnende Worte vom Richter

Zur Tatzeit entwich der Angeklagte aus dem offenen Vollzug. „Daher hatte er kein Geld für die Fahrkarten“, versuchte sein Verteidiger die Taten zu begründen und riet seinem Mandanten in einer Unterbrechung, auf die Forderung der Oberamtsanwältin einzugehen. „Wir nehmen die Berufung gegen das Urteil vom Amtsgericht Siegen zurück“, sagte er dann. Richter Torsten Hoffmann ermahnte ihn: „Fangen Sie die lang versprochene Therapie endlich an und machen sie was draus.“