Bad Berleburg. Für den Erhalt der Natur im Sinne des regionalen Entwicklungskonzeptes Siegen-Wittgenstein reichen die Grünen bei der Stadt Bad Berleburg einen Antrag zur Teilnahme am Programm „Global nachhaltige Kommune“ ein.

Für den Erhalt der Natur im Sinne des regionalen Entwicklungskonzeptes Siegen-Wittgenstein reichen die Grünen bei der Stadt Bad Berleburg einen Antrag zur Teilnahme am Programm „Global nachhaltige Kommune“ ein.

Mitunter wichtiger Punkt darin ist die ökologische Wegrandbewirtschaftung, die im Zuge der veränderten Landwirtschaft unverzichtbar für den Erhalt von Insekten, Pflanzen und Vögeln geworden sei. Zumal lasse sich der hohe Kosten- und Zeitaufwand für die Pflege der Wegrandbereiche durch eine ökologische Wegrandbewirtschaftung reduzieren. Im ersten Teilantrag beim Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt der Stadt Bad Berleburg am 5. Juni und der Stadtverordnetenversammlung am 11. Juni bitten die Grünen um die Umsetzung mehrerer Punkte:

1. Eine Übersicht („Kataster“) über Wiesen und Weiden, sonstige landwirtschaftlich genutzten Flächen, Böschungen, Ödland und sonstige Restflächen, die im Besitz der Kommune sind. In dem „Kataster“ hält die Stadt fest, ob es für diese Flächen naturschutz-rechtliche Festsetzungen gibt.

2. Eine Überprüfung, welche dieser Flächen als städtische Blühstreifen sowie als Streuobstwiesen geeignet sind. Ebenso soll die Stadt prüfen, ob private Streuobstwiesen, die nicht mehr bewirtschaftet werden können, bei Genehmigung durch die Eigentümer zukünftig kommunal oder ehrenamtlich fortgeführt werden können.

3. Eine Kontrolle, inwieweit bei der Bewirtschaftung zurzeit naturschutzfachliche Regelungen eingehalten werden. Außerdem kontrolliert sie bei Neuverpachtungen bzw. Pachtverlängerungen kommunaler Flächen, ob vertraglich einzuhaltende Naturschutzbestimmungen Teil des Pachtvertrags werden sollen oder fördert die Teilnahme an einem Vertragsnaturschutzprogramm.

4. Die Verwaltung entwickelt für alle Flächen, wie Ränder städtischer Wirtschaftswege, Grünflächen oder Friedhofsflächen ein Pflegekonzept, das sich an ökologischen Notwendigkeiten orientiert.

5. Die Verwaltung prüft, mit welchem Personal- und Mitteleinsatz diese Maßnahmen bzw. zumindest ein relevanter Teil davon umgesetzt werden können.