Bad Berleburg. . In diesen Tagen bekommen Bad Berleburger Bürger wieder Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, mit der Aufforderung, ihre Rentenversicherungskonten zu klären. Diesen Anfragen sind oft mehrseitige Erläuterungen beigefügt, die eigentlich nur zur Vereinfachung des Ausfüllens beitragen sollen. Da das Rentenrecht jedoch schwierig ist und Bürger oft Angst haben, mit einer falschen Antwort ihre Rentenansprüche zu vermindern oder gar ganz zu gefährden, tun sich die meisten von ihnen mit dem Ausfüllen der Vordrucke sehr schwer.
In diesen Tagen bekommen Bad Berleburger Bürger wieder Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, mit der Aufforderung, ihre Rentenversicherungskonten zu klären. Diesen Anfragen sind oft mehrseitige Erläuterungen beigefügt, die eigentlich nur zur Vereinfachung des Ausfüllens beitragen sollen. Da das Rentenrecht jedoch schwierig ist und Bürger oft Angst haben, mit einer falschen Antwort ihre Rentenansprüche zu vermindern oder gar ganz zu gefährden, tun sich die meisten von ihnen mit dem Ausfüllen der Vordrucke sehr schwer.
Ablaufende Aufbewahrungsfristen
Dennoch sollte ein Antrag auf Kontenklärung nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn eine Rentenberechnung ist nur dann möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig geklärt ist. Zudem wird es aufgrund ablaufender Aufbewahrungsfristen immer schwieriger, Nachweise für fehlende Zeiten zu beschaffen. Eine Kontenklärung kann aufgrund rechtlicher Änderungen im Laufe eines „Versicherungslebens“ häufiger notwendig werden, weil zum Beispiel Schul- oder Berufsausbildungszeiten neu bewertet werden.
Holger Homrighausen von der Senioren-Service-Stelle im Rathaus Bad Berleburg kennt sich im Rentenrecht aus und ist gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Zudem gibt er Hinweise, wie und wo Unterlagen für fehlende Versicherungszeiten beschafft werden können.