Wittgenstein. . Kinder kosten Geld. Unterstützung bekommt nur, wer sich durch Papierkram arbeitet, denn Kinder- und Elterngeld müssen beantragt werden.
Kinder haben und großziehen fordert den Eltern alles ab. Kinder brauchen Liebe und Aufmerksamkeit und nicht nur das: Essen, Windeln, Kleidung, Spiel- und Schulsachen, das erste Fahrrad und, und, und. Aber es gibt auch vielfältige finanzielle Unterstützungen für Eltern, zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld oder aber spezielle Förderprogramme. In unserer Serie „Was brauchen junge Familien in Wittgenstein?“ stellen wir Kosten und finanzielle Hilfen nebeneinander und erläutern, worauf Familien oder Alleinerziehende Anspruch haben.
Kosten
Es gibt ganz unterschiedliche Hochrechnungen dazu, wieviel Geld investiert werden muss, bis aus dem Kleinkind ein junger Erwachsener von 18 Jahren geworden ist:
130.000 Euro sind es laut statistischem Bundesamt. Oder anders gesagt: Monatlich müssen Eltern durchschnittlich 584 Euro aufwenden.
Interessanterweise liegen die Kosten bis zum sechsten Lebensjahr – also dem Schuleintritt – nur bei rund 6200 Euro. Darin eingerechnet sind laut dem Internetportal familie.de die laufenden Kosten für Nahrung, Kleidung, Möbel, Freizeit, Spielen etc. Nicht im Preis inbegriffen sind die Erstausstattung einer jungen Familie – die allein kostet durchschnittlich 3000 Euro – oder die Kinderbetreuung.
Kinderbetreuung
Wer sein Kind zumindest halbtags in eine Kindertagseinrichtung gibt, muss mit mehreren Hundert Euro Kosten rechen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat die Elternbeiträge für Betreuungseinrichtungen festgelegt. Sie sind an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Wer allerdings unter 30 000 Euro Jahresverdienst liegt, der muss nichts bezahlen. Wer darüber liegt, wird für die Stundenkontingente von 25, 35 oder 45 Stunden mit den Elternbeiträgen beteiligt. Der monatliche Satz für 45 Stunden liegt zwischen 50 und 360 Euro. Wer sein Kind nur 35 Stunden in die Obhut von Erziehern gibt, zahlt zwischen 36 und 259 Euro. Für das kleinste Kontingent, die 25 Stunden, werden zwischen 33 und 234 Euro fällig. Die Höchstsätze werden übrigens ab einem Einkommen von 130 000 Euro im Jahr fällig, also rein zufällig dem, was rein statistisch gesehen ein Kind bis zu seinem 18 Lebensjahr kostet.
Kindergeld
Der Staat subventioniert das Kinderkriegen. Beim Kindergeld handelt es sich aber nicht um eine Sozialleistung, sondern um einen Steuerausgleich. Beim zuständigen Arbeitsamt heißt es dazu: „Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.“
Elterngeld
Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und beruflich pausieren oder höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Aber auch Auszubildende und Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld.
>>> KINDERGELD: START MIT 194 EURO MONATLICH FÜRS ERSTE KIND
1. Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich haben Anspruch auf Kindergeld in Deutschland wohnende deutsche Staatsangehörige und freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz. Daneben haben Anspruch in Deutschland wohnende ausländische Staatsangehörige, die über eine. Niederlassungserlaubnis bzw. bestimmte Aufenthaltserlaubnisse verfügen.
Für im Ausland beschäftige, aber im Inland wohnende Staatsangehörige insbesondere der EU, aber auch best. Abkommensstaaten gelten Sonderregelungen, die ggf. einen Anspruch auf inländisches Kindergeld begründen.
Ebenfalls können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland lebende, aber im Inland einkommensteuerpflichtige Personen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz/dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, das muss aber im Einzelfall geprüft werden.
2. Muss ich Kindergeld beantragen, oder bekomme ich es automatisch?
Kindergeld muss schriftlich beantragt werden – zum Beispiel per Formular oder online unter www.familienkasse.de.
3. Wie ist das Kindergeld
gestaffelt?
Das Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro.
4. Warum ist dieses Thema bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt?
Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind nach § 5
Absatz 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz zuständig für die Bearbeitung des Kindergeldes. Neben den regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wird Kindergeld auch durch die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes an deren Beschäftigte gezahlt (siehe § 72 Absatz 1 Satz 1 EStG). Alle Familienkassen werden als Finanzbehörden gem. § 6 Abgabenordnung tätig. Bereits seit 1955 wurde Kindergeld auch durch die damaligen Arbeitsämter an Arbeitslose gezahlt.
Ab 1964 lag die Zuständigkeit für die Zahlung des Kindergeldes dann zunächst komplett bei der Bundesanstalt für Arbeit (heutige Bundesagentur für Arbeit). Seit 1996 wird Kindergeld als Steuervergütung im Auftrag des Bundes durch die Familienkassen weiter gezahlt. Diese politische Entscheidung wurde seinerzeit insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung des Kindergeldes, der bei der BA bestehenden fachlichen, organisatorischen und personellen Ressourcen getroffen.
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1. Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld, hat grundsätzlich wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, deutscher Staatsbürger ist, oder aber über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, das Kind selbst betreut und erzieht, keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (max. 30 Wochenstunden sind erlaubt).
2. Muss ich Elterngeld beantragen, oder bekomme ich es automatisch?
Elterngeld unterliegt der Antragspflicht. Anträge können bei der Kreisverwaltung vor Ort abgeholt werden, oder aber auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein im PDF heruntergeladen werden.
3. Wie ist das Elterngeld gestaffelt?
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro monatlich. Es ist ansonsten einkommensabhängig: Wer unter 1000 Euro netto verdient erhält als Ersatzrate zwischen 67 und 100 Prozent. Wer zwischen 1000 und 1200 Euro verdient, dessen Ersatzrate liegt bei 67 Prozent. Wer zwischen 1200 und 2700 Euro verdient, dessen Ersatzrate sinkt von 67 auf 65 Prozent. Maximal sind 1800 Euro/monatlich möglich.
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Die Voraussetzungen
Die Kreisverwaltung freut sich, eine Neubau-Förderung anbieten zu können, nachdem das in den vergangenen Jahren nicht der Fall war.
Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Familienmitglied. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen – abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder – nicht überschritten werden. So liegt beispielsweise die Einkommensgrenze für eine vierköpfigen Familie bei 33 730 Euro. Allerdings werden vom Bruttoeinkommen noch verschiedene Beträge abgezogen. Deshalb kann eine solche Familie in der Praxis tatsächlich ein Bruttoeinkommen von bis zu 52 000 Euro haben und dennoch vom Förderprogramm profitieren. Die NRW.Bank geht davon aus, dass 47 Prozent aller Haushalte in NRW die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Darlehenskonditionen
Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen, die durch so genannte Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese attraktiven Darlehnskonditionen gibt es nicht nur für den Neubau von Wohnhäusern, sondern auch für den Kauf von älteren Wohnhäusern, die zwar bezugsbereit, aber sanierungsbedürftig sind. Die Höhe des Grunddarlehens richtet sich nach dem Ort, in dem das Haus oder das Baugrundstück liegen. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind bzw. schwerbehinderter Person.
„Gerade für Familien mit geringeren Einkommen wird der Zugang zu den Förderdarlehen erleichtert, indem das Eigenkapital, das aufgebracht werden muss, reduziert werden kann“, betont der Kreis.