Siegen-Wittgenstein. . „Die Neuregelungen im Ladenöffnungsgesetz zu den verkaufsoffenen Sonntagen, die die NRW-Landesregierung in ihrem‘ Entfesselungsgesetz I‘ kürzlich auf den Weg gebracht hat, scheinen nicht praxistauglich“, kommentiert Siegen-Wittgensteins DGB-Chef, Ingo Degenhardt einen Spruch des Arnsberger Verwaltungsgerichts und dessen Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Pressemitteilung des Gewerkschaftsbundes, die passend am Sonntag herausgegeben wurde.
„Die Neuregelungen im Ladenöffnungsgesetz zu den verkaufsoffenen Sonntagen, die die NRW-Landesregierung in ihrem‘ Entfesselungsgesetz I‘ kürzlich auf den Weg gebracht hat, scheinen nicht praxistauglich“, kommentiert Siegen-Wittgensteins DGB-Chef, Ingo Degenhardt einen Spruch des Arnsberger Verwaltungsgerichts und dessen Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Pressemitteilung des Gewerkschaftsbundes, die passend am Sonntag herausgegeben wurde.
Rechtsunsicherheit bestehe weiter
Mehrfach haben Akteure auf Landes- und regionaler Ebene auf die Bedeutung des Sonntags für die Gesellschaft aufmerksam gemacht. Degenhard selbst ist auch Mitglied der regionalen Allianz für den freien Sonntag Siegen-Wittgenstein/Olpe.
Vor der Verabschiedung des sogenannten „Entfesselungspaketes I“ im NRW-Landtag, appellierten sie an die Landtagsabgeordneten den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz nicht weiter auszuhöhlen. Ihrer Ansicht nach werden mit dem neuen Gesetzentwurf auch die bestehenden Rechtsunsicherheiten für die Kommunen nicht abgeschafft. Diese Befürchtung habe sich nun bestätigt, so Degenhardt.
Ratsbeschluss kassiert
Vom Rat der Stadt Kreuztal wurde für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag, anlässlich des Frühlingsfestes letzten Sonntag, noch schnell eine geänderte Verordnung nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz auf den Weg gebracht. „Bürgermeister und Rat hatten hinreichend Kenntnisse aus den Anhörungen zum ersten und zum zweiten Ratsbeschluss, der Sonntag sei rechtswidrig“, berichtet Ingo Degenhardt. Den ersten Ratsbeschluss haben die Ratsmitglieder dann selbst „kassiert“ und den zweiten ohne jegliche Rechtskonformität durchgewunken. Diesen hat nun die 1. Kammer des Arnsberger Verwaltungsgerichts für null und nichtig erklärt. Trotz Intervention der Kreuztaler Verwaltung hat auch das Oberverwaltungsgericht in Münster vergangenen Freitag bestätigt, dass anlässlich des Kreuztaler Frühlingsfestes die Läden geschlossen bleiben. Beim DGB freut man sich angesichts dieser „doppelten“ gerichtlichen Entscheidung. „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für ganz NRW wegweisend ist“, so Degenhardt.
Auch in Laasphe beachtet
Beobachtet wird dieser Spruch auch in anderen Kommunen, wie in Bad Laasphe, das über verkaufsoffene Sonntage eine Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Verdi führt.