Bad Berleburg. . Zum 31. Mai 2018 sind auch viele Rentner dazu verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung für das Jahr 2017 einzureichen. Darauf weist die Stadt Bad Berleburg hin. Der Großteil der Rentnerhaushalte bleibt zwar steuerfrei, trotzdem müssen die allermeisten eine Steuererklärung abgeben, um ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt braucht dazu insbesondere die ausgefüllte Anlage R. Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine Bescheinigung über die steuerrechtlich relevanten Beträge aus. Weitere Informationen bekommen interessierte Rentner beim Seniorenservice der Stadt Bad Berleburg.

Zum 31. Mai 2018 sind auch viele Rentner dazu verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung für das Jahr 2017 einzureichen. Darauf weist die Stadt Bad Berleburg hin. Der Großteil der Rentnerhaushalte bleibt zwar steuerfrei, trotzdem müssen die allermeisten eine Steuererklärung abgeben, um ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt braucht dazu insbesondere die ausgefüllte Anlage R. Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine Bescheinigung über die steuerrechtlich relevanten Beträge aus. Weitere Informationen bekommen interessierte Rentner beim Seniorenservice der Stadt Bad Berleburg.